Roggenkamp Organics AG
Herzebrock-Clarholz
Hinweis auf die Hinterlegung des Vorstandsbeschlusses zur Ausgabe der Wandelanleihe 1/2015
Am 18.08.2015 wurde die Erklärung des Vorstands in Bezug auf die Wandelschuldanleihe 1/2015 samt dazugehörigen Beschlüssen einschließlich Anleihebedingungen beim Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh hinterlegt.
Herzebrock-Clarholz, den 24.08.215
Vorstand der Roggenkamp Organics
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