Shuccle AG – Hauptversammlung

Shuccle AG
mit Sitz in Reinbek
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zu der
ordentlichen Hauptversammlung
am
Samstag, den 21. Februar 2015 um 11.00 Uhr,
in das
Sachsenwald-Congress Hotel,
Hamburger Str. 4–8, 21465 Reinbek.

Die Tagesordnung lautet wie folgt:
1.

Eröffnung der Hauptversammlung und Begrüßung der Aktionäre und evtl. Gäste
2.

Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Feststellung der Wahlberechtigung der Aktionäre sowie Vorstellung des Notars.
3.

Bericht des Vorstands zur Geschäftsentwicklung
4.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 30.09.2013 und des Berichts des Aufsichtsrats.

Die vorstehenden Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen am Sitz der shuccle AG, Ecksweg 4, 21521 Dassendorf, zur Einsicht aus. Abschriften dieser Unterlagen werden den Aktionären auf Anfrage kostenlos und unverzüglich zugesandt.
5.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012/2013

Der Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2012/2013 amtierenden Vorstand Entlastung zu erteilen.
6.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012/2013

Der Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2012/2013 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen.
7.

Beschlussfassung über Satzungsänderungen

§ 2 „Gegenstand des Unternehmens“

Die Satzung wird wie folgt geändert bzw. ergänzt werden:
Gegenstand des Unternehmens ist die in- und ausländische Vermarktung von im Eigentum der Gesellschaft befindlichen gewerblichen Schutzrechten zur Bewertung von Kompetenzen mit den Mitteln des Internets, die Erstellung und Vermarktung eigener Hard- und Software-Produkte, die im weitesten Sinne zur Informationstechnologie zählen, sowie die Verwertung und Nutzung des eingetragenen Markennamens shuccle. Die Gesellschaft darf ferner alle sonstigen Geschäfte betreiben, die diesem Ziel dienen. Die Gesellschaft kann an anderen Orten im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, gleichwertige oder ähnliche Unternehmen erwerben oder neu gründen sowie sich an solchen beteiligen und Vertretungen solcher übernehmen. Ferner darf sich die Gesellschaft mit anderen in- oder ausländischen Unternehmen ähnlicher Art zu Arbeits- oder Interessengemeinschaften zusammenschließen.

§ 4 „Grundkapital“

Abs. 3 der Satzung wird wie folgt geändert:
Die Stammaktien sind Nennbetragsaktien. Sie lauten auf den Namen der Aktionäre. Sie können nur mit Zustimmung der Gesellschaft übertragen werden. Über die Zustimmung beschließt der Aufsichtsrat.

§ 15 Ort und Einberufung (Hauptversammlung)

Abs. 3 wird wie folgt neu gefasst:
Die Einberufung der Hauptversammlung erfolgt schriftlich, durch Telefax, per E-Mail oder mit Hilfe sonstiger gebräuchlicher Telekommunikationsmittel, soweit diese den Nachweis der Absendung ermöglichen. Zwischen dem Tag der Absendung und dem letzten Anmeldungstag gemäß § 16 Abs. 2 der Satzung – beide Tage nicht mitgerechnet – muss eine Frist von mindestens 30 Tagen liegen.
8.

Wahl des Aufsichtsrats

Die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats läuft bis zur Beendigung der Hauptversammlung, welche über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2012/2013 beschließen wird.

Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern, die gem. § 8 der Satzung von der Hauptversammlung gewählt werden. Aufgrund des Ausscheidens von Herrn Dr. Rittinghausen aus gesundheitlichen Gründen schlägt der Aufsichtsrat vor, folgende Personen zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen, wobei die Wahl jeweils einzeln erfolgt:
a)

Peter Gerlmeier, Wohnort Vaterstetten, ausgeübter Beruf: Finanzkaufmann und Vorstand eines Finanzdienstleistungsunternehmens
b)

Ingo Bade, Wohnort Bad Oldesloe, Pensionist, vormals Bankdirektor
c)

Dr. Lutz Martiny, Wohnort Delbrück, Unternehmensberater

Keiner der Aufsichtsratskandidaten ist derzeit Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
9.

Verschiedenes
Teilnahme an der Hauptversammlung

Gemäß § 16 der Satzung sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich fristgerecht anmelden und eine Bescheinigung über ihre Aktionärsstellung vorlegen bzw. übermitteln oder im Aktienbuch eingetragen sind, wobei gemäß § 16 Abs. 2 die Anmeldung spätestens am 7. Tag vor dem Tag der Hauptversammlung zu erfolgen hat. Da dieser Tag auf einen Sonnabend fällt, kann die Anmeldung noch am nächst folgenden Werktag erfolgen – dies wäre hier Montag, der 16.02.2015.

Die Gesellschaft weist ergänzend darauf hin, dass das Stimmrecht der Aktionäre auch durch Bevollmächtigte ausgeübt werden kann. Hierfür ist die schriftliche Form ausreichend. Die Vollmacht muss spätestens zu Beginn der Hauptversammlung vorliegen und die Vertretungsbefugnis durch den Bevollmächtigten ggf. durch Vorlage eines Ausweises nachgewiesen werden. Anträge von Aktionären gemäß § 126 AktG oder Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG sind ausschließlich an folgende Adresse zu übersenden:

shuccle AG
Postfach 1226, 21452 Reinbek
Telefax 040 72812810; E-Mail: dkreft@shuccle.de

Gegenanträge von Aktionären, die unter vorstehender Adresse bis spätestens zwei Wochen vor dem Tag der Hauptversammlung eingegangen sind, werden unter den Voraussetzungen der §§ 126, 127 AktG unter der Internetadresse http: //www.kwag.de zugänglich gemacht. Dort finden Sie auch etwaige Stellungnahmen der Verwaltung.

Im Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Einladung hat die Gesellschaft insgesamt 358.000 auf den Namen lautende Nennbetragsaktien zu je EUR 1,00 ausgegeben. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine Aktien.

Reinbek, im Januar 2015

Shuccle AG

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.