TELENORMA Holding AG – Hauptversammlung 2017

TELENORMA Holding AG

Bornheim

Der Vorstand lädt die Aktionäre zu der ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft am Freitag den 24. März 2017, um 12.00 Uhr, An der Technologiewerkstatt 1, 72461 Albstadt, ein.
Tagesordnung

TOP 1:
Begrüßung

TOP 2:
Feststellung der Beschlussfähigkeit

TOP 3:
Bericht zur Situation der Gesellschaft

TOP 4:
Vorlage und Feststellung des Jahresabschlusses zum 30.09.2016

Die Verwaltung schlägt vor, den vorgelegten Jahresabschluss festzustellen.

TOP 5:
Entlastung des Vorstands bis zum 30.09.2016

Die Verwaltung schlägt vor, dem Vorstand die Entlastung zu erteilen.

TOP 6:
Entlastung des Aufsichtsrates bis zum 30.09.2016

Die Verwaltung schlägt vor, dem Aufsichtsrat die Entlastung zu erteilen.

TOP 7:
Neue Geschäftsadresse „An der Technologiewerkstadt 1, 72461 Albstadt“

Die Verwaltung schlägt vor, die Geschäftsadresse „An der Technologiewerkstadt 1, 72461 Albstadt“ zu führen.

Teilnahme

Zur Teilnahme an der Versammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis

Dienstag, den 21. März 2017

bei der TELENORMA Holding AG anmelden und ihre Aktien spätestens am

Freitag, den 17. März 2017

bei der Gesellschaft, bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank hinterlegen und dort bis zur Beendigung der Hauptversammlung belassen.

Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß, wenn die Aktien mit Zustimmung der Gesellschaft oder einer Hinterlegungsstelle bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden.

Im Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder einer Wertpapiersammelstelle ist die über die Hinterlegung auszustellende Bescheinigung spätestens am

Mittwoch, den 22. März 2017

bei der Gesellschaft einzureichen.

 

Bornheim, den 6. Februar 2017

TELENORMA Holding AG

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.