TGE Marine Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2015

TGE Marine Aktiengesellschaft
Bonn

Wir laden unsere Aktionäre zu der am
Mittwoch, den 22. Juli 2015, 14:00 Uhr

in den Geschäftsräumen der TGE Marine Aktiengesellschaft, Mildred-Scheel-Straße 1, 53175 Bonn, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung

herzlich ein.
I.
Tagesordnung
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der TGE Marine Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses für das zum 31. März 2015 endende Geschäftsjahr

Vorlage des Konzernlageberichts der TGE Marine Aktiengesellschaft sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014/2015

Vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an liegen die vorgenannten Unterlagen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Mildred-Scheel-Str. 1, 53175 Bonn, zur Einsicht der Aktionäre aus.

Auf Verlangen erhält jeder Aktionär kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen. Die Unterlagen stehen in der Hauptversammlung den Aktionären zur Einsicht zur Verfügung.
2.

Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der TGE Marine Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2014/2015 in Höhe von EUR 24.981.663,10 wie folgt zu verwenden:
a)

Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 9,23 je dividendenberechtigter Aktie, das sind insgesamt EUR 11.235.965,13;
b)

Vortrag des restlichen Betrags in Höhe von EUR 13.745.697,97 auf neue Rechnung.
3.

Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014/2015 Entlastung zu erteilen.
4.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014/2015 Entlastung zu erteilen.
5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015/2016

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Schwannstraße 6, 40476 Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015/2016 zu wählen.
II.
Teilnahme an der Hauptversammlung und Stimmrechtsvertretung

Nach Art. 19.1. der Satzung sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig vor der Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der folgenden Adresse in deutscher oder englischer Sprache mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und des Zugangs nicht mitgerechnet werden), also bis einschließlich 15. Juli 2015, in Textform (§ 126b BGB) zugehen:
TGE Marine Aktiengesellschaft
Herrn Steffen Schober
Mildred-Scheel-Str. 1
53175 Bonn
Deutschland
Fax: +49 (0) 228 50218 884

Ein gesonderter Nachweis der Aktionärsstellung ist nicht erforderlich.

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, auch durch eine Aktionärsvereinigung ausüben lassen.

Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, dass sie sich durch einen weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter, welcher von der Gesellschaft benannt wird, vertreten lassen können. Soll der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, so ist gleichzeitig anzugeben, wie das Stimmrecht ausgeübt werden soll. Ohne Erteilung entsprechender Weisungen kann das Stimmrecht nicht ausgeübt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, nach Maßgabe der ihnen erteilten Weisung abzustimmen. Im Falle der Bevollmächtigung eines Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft muss eine unterzeichnete Stimmrechtsvollmacht nebst Weisungen zur Abstimmung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten per Post bis spätestens Dienstag, 21. Juli 2015 bei der Gesellschaft eingegangen sein. Wir weisen darauf hin, dass sich während der Hauptversammlung Änderungen in der Beschlusslage (z.B. Anträge zur Tagesordnung oder gegen die Beschlussvorschläge der Verwaltung) ergeben können. In diesem Fall muss sich der Stimmrechtsvertreter der Stimme enthalten. Nimmt ein Aktionär trotz Bevollmächtigung eines Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft selbst oder durch einen anderen Bevollmächtigten an der Hauptversammlung teil, so gilt diese Teilnahme als Widerruf der vorgenannten Vollmachtserteilung an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft.

Weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung sowie ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung erhalten die Aktionäre von der Gesellschaft.
III.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Anträge und Wahlvorschläge nach §§ 126, 127 AktG sind zu richten
per Post an: TGE Marine Aktiengesellschaft
Herrn Steffen Schober
Mildred-Scheel-Straße 1
53175 Bonn
Deutschland
per Telefax an die Nummer: +49 (0) 228 50218 884
per E-Mail an die Adresse: company.secretary@tge-marine.com

Fristgerecht eingegangene Gegenanträge werden nach näherer Maßgabe von §§ 126, 127 AktG allen Aktionären im Internet unter http://www.bundesanzeiger.de unverzüglich zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Anträge von Aktionären müssen unberücksichtigt bleiben.

Bonn, im Juni 2015

TGE Marine Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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