VNG-Verbundnetz Gas Aktiengesellschaft – außerordentliche Hauptversammlung

VNG-Verbundnetz Gas Aktiengesellschaft
Leipzig
Bekanntmachung

Zu der am 13. November 2014 im Bundesanzeiger veröffentlichten
Tagesordnung
unserer außerordentlichen Hauptversammlung am 16. Dezember 2014

machen wir hiermit auf Antrag der VNG Verbundnetz Gas Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH folgenden Tagesordnungspunkt nebst Beschlussvorschlag bekannt:
Beschlussfassung über die Änderung von § 6 der VNG-Satzung
(Geschäftsordnung)

Gemäß § 124 Abs. 2 S. 1 AktG ist mit Tagesordnung der Wortlaut der vorgeschlagenen Satzungsänderung bekannt zu machen. Die vorgeschlagene Satzungsänderung lautet wie folgt:

§ 6 der Satzung der VNG wird um folgende Ziffer 4 ergänzt:
4.
Unabhängig von Ziff. 2 und 3 bedürfen folgende Geschäfte bzw. Rechtshandlungen des Vorstands der Zustimmung des Aufsichtsrats:
a)

die Aufgabe in Leipzig bestehender Geschäftszweige und Tätigkeiten der Gesellschaft und ihrer wesentlichen, in Leipzig ansässigen verbundenen Unternehmen;
b)

die Aufgabe oder Verlegung von in Leipzig ansässigen Niederlassungen, Betriebsstätten oder sonstigen Organisationseinheiten mit mehr als 50 Mitarbeitern der Gesellschaft oder ihrer wesentlichen, in Leipzig ansässigen verbundenen Unternehmen und
c)

die Aufgabe von Beteiligungen an in Leipzig ansässigen Unternehmen oder das Absenken von Beteiligungen an in Leipzig ansässigen Unternehmen unter 50,1 % durch Veräußerung an die EWE AG oder mit der EWE AG verbundene Unternehmen oder mit dem Ziel der Verlagerung weg von Leipzig.

Beschlüsse des Aufsichtsrats nach Ziff. 4 bedürfen einer Mehrheit von 13 Stimmen der Mitglieder des Aufsichtsrats.

Leipzig, im November 2014

VNG – Verbundnetz Gas Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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