4students AG Augsburg – Hauptversammlung

4students AG

Augsburg

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

am Freitag, den 29. August 2014

in der Franz-Kobinger-Straße 7a, 86157 Augsburg

 

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

wir laden Sie hiermit zur ordentlichen Hauptversammlung ein, die am Freitag, den 29. August 2014 um 17:00 Uhr in den Räumen der Gesellschaft in der Franz-Kobinger-Straße 7a, 86157 Augsburg, stattfindet.

 

 

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

2.

Beschlussfassung über die Gewinnverwendung des Geschäftsjahres 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, einen Betrag von 5,00 € je Aktie an die Aktionäre auszuzahlen. Der verbleibende Restbetrag soll in eine Gewinnrücklage gemäß § 272 Abs. 3 HGB eingestellt werden.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2013

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2013 die Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 die Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Klarstellung des Ergebnisabführungsvertrags card4you AG – 4students AG

Zwischen der 4students AG als herrschender Gesellschaft und ihrer Tochtergesellschaft card4you AG als beherrschter Gesellschaft besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 10.04.2008.
Die 4students AG und die card4you AG haben am 06.06.2014 eine Klarstellung zum vorgenannten Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag bezüglich der Regelungen zur Verlustübernahme abgeschlossen. Dadurch soll klargestellt werden, dass die im Vertrag bereits bislang enthaltenen Verweise auf die gesetzliche Regelung zur Verlustübernahme gemäß § 302 AktG sich stets auf die jeweils gültige Fassung des § 302 AktG beziehen. Hintergrund für die Klarstellung ist das am 26. Februar 2013 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts vom 20. Februar 2013 (BGBl. I 2013, 285). Danach müssen Gewinnabführungsverträge künftig gemäß § 17 Satz 2 Nr. 2 KStG einen Verweis auf die Vorschriften des § 302 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung vorsehen. Die Klarstellung hat den folgenden wesentlichen Inhalt:

Der am 10. April 2008 zwischen der Organträgerin und der Organgesellschaft geschlossenen Beherrschung- und Gewinnabführungsvertrag wird allein in Ziffer IV. (Verlustübernahme) wie folgt gefasst und lautet künftig:

„IV.
Verlustübernahme

Die Organträgerin hat die Verluste der Organgesellschaft gemäß den Vorschriften des § 302 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung, auf die hiermit ausdrücklich verwiesen wird, zu übernehmen.“

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, der Klarstellung zuzustimmen.

Von der Einberufung der Hauptversammlung an liegen der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der 4students AG und der card4you AG vom 10.04.2008 und die vorgenannte Klarstellung vom 06.06.2014 sowie der festgestellte Jahresabschluss der Gesellschaft in den Räumen der Gesellschaft zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus.

Die vorgenannten Unterlagen werden zudem in der Hauptversammlung der 4students AG zugänglich sein.

***

 

Teilnahmebedingungen, Unterlagen, Anträge von Aktionären

Zur Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 17 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich nicht später als am 22. August 2013 bei der Gesellschaft schriftlich angemeldet haben. Die Frist wird eingehalten, indem die Anmeldung rechtzeitig bei der Gesellschaft eingeht.

Im Zeitraum vom 27. August 2013 bis zum Ende der außerordentlichen Hauptversammlung werden Änderungen im Aktienregister nicht vorgenommen. Das Stimmrecht in der Hauptversammlung kann auch durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Für die Vollmacht ist die schriftliche Form erforderlich und ausreichend.

Für die Anmeldung oder etwaige Fragen wenden sich die Aktionäre bitte an

4students AG
– Hauptversammlung –
Franz-Kobinger-Straße 7a, 86157 Augsburg
Tel. +49 (0) 821 / 2422581-0
Fax +49 (0) 821 / 2422581-99

Auch Anträge bzw. Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126, 127 AktG sind ausschließlich und schriftlich an vorstehende Adresse zu richten. Bis zum 4. August 2014, 24:00 Uhr unter dieser Adresse eingehende und zu veröffentlichende Anträge und Mitteilungen werden anderen Aktionären nach ihrem Eingang unter http://www.4students.de/hv2014 zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Anträge und Mitteilungen werden nicht berücksichtigt.

Hinweis zum Versammlungsort:
Aufgrund der Begrenztheit der räumlichen Kapazitäten der Geschäftsräume in der Franz-Kobinger-Straße 7a in Augsburg wird die Hauptversammlung möglicherweise kurzfristig in einen anderen Versammlungsraum in möglichst geringer Entfernung zu den Geschäftsräumen der Gesellschaft verlegt werden müssen. Wir werden alle Aktionäre, die sich zur außerordentlichen Hauptversammlung anmelden, in diesem Falle unverzüglich entsprechend informieren und zusätzlich am Tag der Hauptversammlung am Eingang zu den Geschäftsräumen einen deutlichen Hinweis mit Wegbeschreibung zum geänderten Versammlungsort anbringen. Ferner werden wir in diesem Fall mit dem Beginn der Hauptversammlung eine angemessene Zeit warten, damit gewährleistet ist, dass alle Aktionäre den tatsächlichen Versammlungsraum rechtzeitig erreichen können.

 

Augsburg, im Juni 2014

4students AG

der Vorstand

Oliver Dümpe

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