
MAP Meißener Agrarprodukte Aktiengesellschaft
Priestewitz
Einladung zur Hauptversammlung
Am 23. August 2014 um 10.00 Uhr
findet im „Schützenhaus“, Dresdner Straße 37, 01558 Großenhain, unsere ordentliche Hauptversammlung statt, zu der wir unsere Aktionäre einladen.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes ist jeder Aktionär berechtigt. Jeder Aktionär und Bevollmächtigte eines Aktionärs hat sich durch die Vorlage eines amtlichen Dokumentes (Personalausweis/Reisepass) auszuweisen.
Der Bevollmächtige hat darüber hinaus gemäß § 16 der Satzung eine schriftliche Vollmacht vorzulegen – siehe Rückseite der Eintrittskarte.
Gegen die Vorlage der Personaldokumente erhält der Aktionär oder der Bevollmächtigte seine Stimmscheine.
Der Einlass zur Aktionärsversammlung beginnt ab 9.00 Uhr. Wir bitten um rechtzeitiges Erscheinen, damit die Hauptversammlung pünktlich um 10.00 Uhr eröffnet werden kann.
Tagesordnung:
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichtes und des Berichtes des Aufsichtsrates. |
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2. |
Bericht des Vorstands über das Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis 31.12.2013. |
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3. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns: Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss 2013 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von 1.407.996,35 EUR wie folgt zu verwenden:
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2013 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand Entlastung zu erteilen. |
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5. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen. |
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6. |
Wahl des Abschlussprüfers Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 die Treuhand-Gesellschaft Dr. Steinebach & Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Sitz Bad Soden a. Taunus, Niederlassung Bautzen, zu wählen. |
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7. |
Zustimmung zum Nachtrag vom 11.09.2013 des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages mit der Priestewitzer Agrarprodukte GmbH Zwischen der MAP Meißener Agrarprodukte AG als herrschender Gesellschaft und der Priestewitzer Agrarprodukte GmbH als beherrschter Gesellschaft besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 14.12.1995. Die MAP Meißener Agrarprodukte AG hat mit der Priestewitzer Agrarprodukte GmbH am 11.09.2013 einen Nachtrag bezüglich der Regelung zur Verlustübernahme abgeschlossen. Durch die im Nachtrag enthaltenen Änderungen soll klargestellt werden, dass die in dem Vertrag bereits bislang enthaltenen Verweise auf die gesetzlichen Regelungen zur Verlustübernahme gemäß § 302 AktG sich stets auf die jeweils gültige Fassung des § 302 AktG beziehen. Anlass zur Klarstellung gibt das am 20. Februar 2013 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts. Danach soll ein Gewinnabführungsvertrag mit einer GmbH als Organgesellschaft künftig einen solchen dynamischen Verweis auf § 302 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung vorsehen. Weitere Änderungen sieht die Nachtragsvereinbarung nicht vor. Der Nachtrag vom 11.09.2013 zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 14.12.1995 hat folgenden wesentlichen Inhalt: § 3 (3) Ergebnisübernahme wird wie folgt neu gefasst: „(3) Die MAP Meißener Agrarprodukte Aktiengesellschaft hat unter Beachtung von § 302 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung jeden während der Vertragsdauer sonst entstehenden Jahresfehlbetrag bei der Priestewitzer Agrarprodukte GmbH auszugleichen, soweit dieser nicht dadurch ausgeglichen wird, dass den anderen Gewinnrücklagen Beiträge entnommen werden, die während der Vertragsdauer in diese eingestellt worden sind.“ Der weitere Inhalt des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 14.12.1995 bleibt unverändert. Der Nachtrag zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 14.12.1995 wird erst mit Zustimmung der Hauptversammlung der MAP Meißener Agrarprodukte AG und anschließender Eintragung im Handelsregister der Priestewitzer Agrarprodukte GmbH wirksam. Der Vorstand und der Geschäftsführer der Priestewitzer Agrarprodukte GmbH haben einen gemeinsamen Bericht gemäß § 293 a, 295 Absatz 1 AktG erstattet, in dem der Nachtrag erläutert und begründet wurde. Der gemeinsame Bericht liegt vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an mit den übrigen zu veröffentlichenden Unterlagen in den Geschäftsräumen der MAP Meißener Agrarprodukte AG aus. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Nachtrag vom 11.09.2013 zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Priestewitzer Agrarprodukte GmbH zuzustimmen. |
Die Hauptversammlung ist an die Vorschläge nicht gebunden.
Folgende Unterlagen können in den Geschäftsräumen der MAP Meißener Agrarprodukte Aktiengesellschaft eingesehen werden:
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Jahresabschlüsse der MAP Meißener Agrarprodukte Aktiengesellschaft für die Geschäftsjahre 2011, 2012 und 2013 |
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Geschäftsbericht des Vorstands |
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Bericht des Aufsichtsrates |
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Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 14.12.1995 mit der Priestewitzer Agrarprodukte GmbH |
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Nachtrag vom 11.09.2013 zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 14.12.1995 mit der Priestewitzer Agrarprodukte GmbH |
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Jahresabschlüsse der Priestewitzer Agrarprodukte GmbH für 2011, 2012 und 2013 |
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Gemeinsamer Bericht des Vorstandes und des Geschäftsführers gemäss § 293 a, 295 Absatz 1 AktG zur Änderung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen der MAP Meißener Agrarprodukte Aktiengesellschaft und der Priestewitzer Agrarprodukte GmbH |
Gegenanträge von Aktionären gemäß § 126 AktG müssen in schriftlicher Form mit Begründung bis spätestens zwei Wochen vor dem Tag der Hauptversammlung ausschließlich an folgende Anschrift gerichtet werden:
MAP Meißener Agrarprodukte Aktiengesellschaft
z.H.: des Vorstands
An der Schäferei 2
01561 Priestewitz/OT Baselitz
Dabei ist mitzuteilen, dass Sie einem Vorschlag des Vorstandes und des Aufsichtsrates widersprechen und die Aktionäre veranlassen wollen, für Ihren Gegenantrag zu stimmen.
Außerdem besteht lt. § 127 Aktiengesetz die Möglichkeit, Wahlvorschläge zur Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe der Einberufung der Hauptversammlung zu machen, die einer Begründung nicht bedürfen.
Priestewitz, den 12.06.2014
Vorstand