Fallersleber Elektrizitäts-Aktiengesellschaft Wolfsburg – Hauptversammlung

Fallersleber Elektrizitäts-Aktiengesellschaft

Wolfsburg

Hauptversammlung

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden zu der am Donnerstag, dem 28. August 2014, um 16.00 Uhr, in Wolfsburg-Vorsfelde, „Schützenhaus“, Meinstraße 86 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung hiermit eingeladen.

 

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013 und des Geschäftsberichts mit dem Lagebericht des Vorstandes und dem Bericht des Aufsichtsrates

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2013 in Höhe von EUR 2.607.602,52
eine Dividende von 237,60 EUR je Aktie EUR 1.102.939,20
auszuschütten,
den Betrag von EUR 1.504.000,00
__________________
in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen
und den Restbetrag von EUR 663,32
================
auf neue Rechnung vorzutragen.
3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2013

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013

Zu Punkt 3 und 4

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

5.

Satzungsänderung

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

§ 15 wie folgt neu zu formulieren:

Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten für die Teilnahme an Terminen ein Sitzungsgeld. Das Sitzungsgeld beträgt für die Aufsichtsratsmitglieder 300,00 €, für den stellvertretenden Vorsitzenden das 1,5-fache und für den Vorsitzenden das 2-fache pro Tag.

Die Aufsichtsratsmitglieder haben Anspruch auf Erstattung ihrer baren Auslagen, soweit sie diese den Umständen nach für erforderlich halten durften und soweit die Auslagen aus ihrer Aufsichtsratstätigkeit entstanden sind.

6.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Mit dem Ende der ordentlichen Hauptversammlung läuft die Wahlperiode der Aufsichtsratsmitglieder Landwirtin Franziska Bennecke, Kissenbrück, Bürgermeister Karl Ridder, Wittingen, und Samtgemeindebürgermeister Walter Penshorn, Wesendorf, ab.

Herr Penshorn scheidet altersbedingt aus dem Aufsichtsrat aus. Daher schlägt der Aufsichtsrat vor, Frau Bennecke und Herrn Ridder wieder und Herrn Samtgemeindebürgermeister Friedrich Metzlaff neu in den Aufsichtsrat zu wählen. Herr Metzlaff ist seit 2006 bereits Mitglied im Beirat der Fallersleber Elektrizitäts-Aktiengesellschaft.

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 96 AktG und § 10 der Satzung zusammen.

7.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, für das Geschäftsjahr 2014 die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft PKF Fasselt Schlage Partnerschaft, Braunschweig, zur Abschlussprüferin zu wählen.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist jeder Aktionär berechtigt, der in dem bei der Gesellschaft geführten Aktienregister eingetragen ist.

Um in der Hauptversammlung das Stimmrecht ausüben zu können, muss sich der Aktionär spätestens am 7. Tage vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft schriftlich anmelden. Falls Vertretung gewünscht wird, ist auch die Vertretungsvollmacht bis zu diesem Termin bei der Gesellschaft schriftlich einzureichen. Gemäß § 17 Ziffer 4 der Satzung ist außer dem Falle der gesetzlichen Vertretung eine sonstige Vertretung in der Hauptversammlung nur durch einen voll geschäftsfähigen Aktionär mit schriftlicher Vollmacht möglich.

 

Wolfsburg, im Juli 2014

Der Vorstand

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