Golfplatz Hofgut Scheibenhardt AG Karlsruhe – Hauptversammlung

Golfplatz Hofgut Scheibenhardt AG

Karlsruhe

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

Sehr geehrte Aktionärinnen,

sehr geehrte Aktionäre,

wir laden Sie ein zur außerordentlichen Hauptversammlung der Golfplatz Hofgut Scheibenhardt AG, Karlsruhe, Sitz Karlsruhe, eingetragen beim Amtsgericht Registergericht Mannheim unter HRB Nr. 107723, am

Montag, den 15.09.2014
um 18:30 Uhr

im Restaurant Hofgut Scheibenhardt, Golfplatz Hofgut Scheibenhardt, 76135 Karlsruhe
Sollten die Anmeldungen der Aktionäre zur o.a. HV die Kapazität des Restaurants überschreiten, wird die Versammlung in die Stadthalle Ettlingen, Friedrichstr. 14 in den Saal „Bürgerkeller“ verlegt. Einen entsprechenden Hinweis hierzu werden wir an der Infotafel und auf der Homepage www.gphs-ka.de am 13.09.2014 bekannt geben.

Die Hauptversammlung hat folgende Tagesordnung:

TOP 1: Wahlen zum Aufsichtsrat

Herr Kurt Rössler hat mit Wirkung zum 30.06.2014 sein Aufsichtsratsmandat niedergelegt und ist damit aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden.

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, folgende Person als Vertreter der Aktionäre für den ausgeschiedenen Herrn Kurt Rössler in den Aufsichtsrat zu wählen.

Herrn Dr. Klaus Neb, Bergwaldstraße 11, 76227 Karlsruhe

Herr Dr. Neb hat eine Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

Aufsichtsratsvorsitzender der Michelin Reifenwerke AG und Co. KG a A

Aufsichtsratsmitglied der ec4u AG

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Wahlvorschläge sind entsprechend AktG § 126 § 127 bis zum 31.08.2014 einzureichen.

 

Karlsruhe, im Juli 2014

Golfplatz Hofgut Scheibenhardt AG

Der Vorstand

Michael Theissen

 

Teilnahme

Anträge von Aktionären:
Anträge- Gegenanträge § 126 AktG zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt können an den Vorstand der AG gerichtet werden.

Wir werden zugänglich zu machende Anträge einschließlich des Namens des Aktionärs, einer Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter der

Internetadresse www.gphs-ka.de/Hauptversammlung

veröffentlichen. Entsprechend § 126 Abs. 1 AktG werden dabei alle bis zum 31.08.2014, 24.00h eingehende Anträge zu den Tagesordnungspunkten berücksichtigt. Die Hauptversammlung der Golfplatz Hofgut Scheibenhardt AG wird im elektronischen Bundesanzeiger am 11.08.2014 veröffentlicht.

Insbesondere möchten wir Sie auf folgendes hinweisen

1. Gem. § 11 Ziff. 4 Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind die Aktionäre berechtigt, die im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen sind. Weitere Voraussetzung ist, dass diese Aktionäre sich mindestens drei Tage vor (11. September 24:00 Uhr) der Versammlung bei der Gesellschaft anmelden.

2. Gem. § 12 Ziff. 3 der Satzung kann Stimmrechtsvollmacht erteilt werden, sie muss jedoch in schriftlicher Form der Gesellschaft vorliegen. Das Stimmrecht kann nur durch den Aktionär selbst, einen anderen Aktionär oder durch den Ehegatten oder Verwandten in gerader Linie des Aktionärs ausgeübt werde. Siehe Anlage Rückantwort mit Vollmacht

3. Beschlüsse über Anträge können nur gefasst werden über Gegenstände der Tagesordnung, die ordnungsgemäß bekannt gemacht sind (§ 124 Abs. 4 AktG). Bezüglich des Antragsrechts der Aktionäre ist auf §§ 122–124 AktG hinzuweisen: Danach können nur Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen, verlangen, dass Gegenstände zur Beschlussfassung einer Hauptversammlung bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe an den Vorstand so rechtzeitig zu stellen, dass diese Gegenstände spätestens binnen 10 Tagen nach der Einberufung der Hauptversammlung noch bekannt gemacht werden können.

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