Aktiengesellschaft Bad Neuenahr Bad Neuenahr-Ahrweiler – Hauptversammlung

Bad Neuenahr-Ahrweiler

WKN 501730
ISIN DE0005017305

EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Aufsichtsrat und Vorstand laden die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zu der

am Freitag, dem 10. Oktober 2014, um 11.00 Uhr

im Kurhaus Bad Neuenahr stattfindenden

HAUPTVERSAMMLUNG der Aktiengesellschaft Bad Neuenahr.
TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts, Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 sowie erläuternder Bericht des Vorstands

2.

Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

3.

Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

4.

Wahl des Abschlussprüfers

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Dr. Fritz Kesel & Partner OHG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 zu wählen.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zu den Abstimmungen ist es erforderlich, dass sich die Aktionäre nicht später als am sechsten Tage vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden; diese Frist ist auch für Umschreibungen im Aktienregister maßgeblich, Telefon 0 26 41 / 801-115 (Mo–Fr von 8:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 17:00 Uhr), per Fax 0 26 41 / 801-119 oder per E-Mail Gabi-Krause@AG-Bad-Neuenahr.de.

Die Eintrittskarte wird auf Ihren Namen ausgestellt und Ihnen zugeschickt bzw. am Eingang vor dem Versammlungsraum für Sie bereit gehalten.

Nach dem 4. Oktober 2014 eingehende Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden.

Sie können sich von einer anderen Person oder durch ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung vertreten lassen. In diesen Fällen ist es erforderlich, dass Sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.

Die Vollmachtserteilung ist aus rechtlichen Gründen ausschließlich im schriftlichen Original zulässig. Per Fax übermittelte Vollmachten sind nicht ausreichend. Ebenfalls auf Grund gesetzlicher Vorschriften muss bei gemeinschaftlich Berechtigten die Vollmacht von allen Beteiligten (z. B. Ehegatten) erteilt werden.

Die Vollmacht können Sie mit der Anmeldung zur Hauptversammlung übermitteln. Sie ist spätestens am Eingang vor dem Versammlungsraum vorzulegen.

 

Bad Neuenahr-Ahrweiler, den 15. August 2014

Der Vorstand

Christoph Reinicke

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