Dorfkäserei Geifertshofen AG – Hauptversammlung

Dorfkäserei Geifertshofen AG
Bühlerzell
EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
AM DIENSTAG 10. FEBRUAR 2015 um 14:00 Uhr
IM SAAL DER DORFKÄSEREI GEIFERTSHOFEN;
BACHSTRASSE 2, 74426 BÜHLERZELL-GEIFERTSHOFEN

Protokoll: Notar Probst

14:00 Uhr: Beginn der Hauptversammlung

Tagesordnung:
1.

Feststellung der satzungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit
2.

Eröffnung und Begrüßung durch den Aufsichtsratsvorsitzenden
3.

Bericht des Vorstands
4.

Bericht der Heumilchbauern: Herr Kochendörfer und Herr Gnamm
5.

Kapitalerhöhung zur freiwilligen Zeichnung

zu 5. Schaffung von weiterem genehmigtem Grundkapital:

Das Grundkapital der Dorfkäserei Geifertshofen AG beträgt derzeit 250.000 €. Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, das Grundkapital der Gesellschaft von 250.000 € um bis zu 125.000 € in der Zeit bis zum 31.12.2015 auf 375.000 € zu erhöhen.

Der bisherige § 5 der Satzung Absatz 3 entfällt.

§ 5 der Satzung soll folgenden neuen Absatz 3 erhalten:

3.
Der Vorstand wird bis zum 31.12.2015 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlage einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt 125.000,- € (in Worten: Einhundertfünfundzwanzigtausend Euro) durch Ausgabe von neuen auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je 500,- € zu erhöhen (genehmigtes Kapital) und dabei über den Ausgabebetrag und das für die neuen Aktien zu zahlende Entgelt und die sonstigen Bedingungen der Aktienausgabe zu entscheiden. Der Vorstand wird ferner ermächtigt, jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrats über den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu entscheiden.
1.

Beschlussfassung über die Ermächtigung des Aufsichtsrats zur Änderung der Fassung von § 5 der Satzung der Gesellschaft (Grundkapital):

„Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung von § 5 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Genehmigtes Kapital) nach vollständiger und teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend zu ändern“.
2.

Bericht über den Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 203 Abs. 2 i.V.m. § 186 Abs. 4 AktG.

Der Vorstand erstattet folgenden Bericht zu Tagesordnungspunkt 5 der Hauptversammlung:
„Die dem Vorstand zu erteilende Ermächtigung sieht den Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre vor, damit der Vorstand in der Lage ist, im wohlverstandenen Interesse der Gesellschaft von der Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre Gebrauch zu machen. Durch die Begebung neuer Aktien soll die Möglichkeit geschaffen werden, der Gesellschaft im Wege einer Kapitalerhöhung weiteres Grundkapital zur Verfügung zu stellen. In diesem Zusammenhang hat sich insbesondere die Bäuerliche Erzeugergemeinschaft Schwäbisch Hall AG zu einer Übernahme neuer Aktien und zur Einbringung weiteren Kapitals in die Gesellschaft bereit erklärt. Die Bäuerliche Erzeugergemeinschaft Schwäbisch Hall AG hat sich darüber hinaus bereit erklärt, von ihr übernommene neue Aktien an interessierte Aktionäre der Gesellschaft zu denselben Konditionen weiter zu begeben, sofern diese Aktionäre ihre derzeitige Beteiligungsquote aufrechterhalten wollen (Verwässerungsschutz). Die vorgesehene Ermächtigung ermöglicht es Vorstand und Aufsichtsrat, die vorgesehenen Maßnahmen durchzuführen, wenn und sobald dies aus unternehmerischer Sicht im Interesse der Gesellschaft liegt. Zu den jeweiligen Ausgabebeträgen sind im gegenwärtigen Zeitpunkt keine Angaben möglich, da derzeit noch offen ist, wann und inwieweit das genehmigte Kapital in Anspruch genommen wird. Der Vorstand wird den Ausgabebetrag unter Berücksichtigung der Interessen der Gesellschaft und ihrer Aktionäre sowie des jeweiligen Zwecks angemessen festsetzen.“
6.

Verschiedenes/allg. Aussprache

Im Anschluss an die Versammlung wird an die Aktionäre Deputatkäse ausgegeben und zu einem gemütlichen Zusammensein bei Vesper und Wein im historischen Gasthof Ochsen eingeladen.

07.01.2015

Rudolf Bühler, Vorsitzender des Aufsichtsrats

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