Hallufix AG – außerordentliche Hauptversammlung

Hallufix AG
München
Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung am Freitag, 06.03.2015, 11.00 Uhr

Wir laden Sie ordnungsgemäß zur außerordentlichen Hauptversammlung der Hallufix AG ein, und zwar für
Freitag, 06.03.2015, 11.00 Uhr
beim Notariat Dr. Westermeier
Isartorplatz 5, 80331 München.

Die Tagesordnung der einberufenen Hauptversammlung ist folgende:
TOP 1

Anzeige des Vorstandes gemäß § 92 Abs. 1 AktG, dass ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals der Gesellschaft besteht.
TOP 2

Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gegen Bareinlage und Änderung von B. I. der Satzung zur Anpassung an die Kapitalerhöhung.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:
a)

Das Grundkapital der Gesellschaft wird von € 63.860,00 um bis zu € 510.880,00 auf bis zu € 574.740,00 durch Ausgabe von bis zu 510.880 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil von je € 1,00 am Grundkapital gegen Bareinlagen erhöht. Die neuen Aktien werden zum Betrag von € 1,00 je Aktie ausgegeben. Die neuen Aktien sind ab dem 01.01.2015 gewinnberechtigt.
b)

Die neuen Aktien werden den Aktionären im Verhältnis 1:8 zum Preis von € 1,00 je Aktie zum Bezug angeboten. Die Frist für die Annahme des Bezugsangebotes endet 2 Wochen nach der Bekanntmachung des Bezugsangebotes.
c)

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates weitere Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen. Dazu gehört auch die Festlegung der Bedingungen, zu denen nach Ablauf der für alle Aktionäre geltenden Bezugsfrist Aktionäre über ihr Bezugsrecht hinaus und Dritte die nicht gezeichneten neuen Aktien ihrerseits zum beschlossenen Ausgabebetrag zeichnen und beziehen würden.
d)

Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird ungültig, wenn nicht bis zum Ablauf des 30.04.2015 mindestens 500.000 neue Stückaktien gezeichnet sind.
e)

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung des Abschnitts B., I. der Satzung (Grundkapital) entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung zu ändern.

München, im Januar 2015

Hallufix AG

Vorstand

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