SECUNDA Effekten AG – Hauptversammlung

SECUNDA Effekten AG
München
(Amtsgericht München, HRB 118136)
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zur ordentlichen Hauptversammlung der Jahre 2012, 2013 und 2014 am Donnerstag, den 9. April, um 09.00 Uhr in unseren Geschäftsräumen in der

Burgstraße 12, 4. OG, 80331 München (c/o Radde Sportmarketing GmbH)

Tagesordnung:

1. Beschlussfassung über die Fortsetzung des Unternehmens gemäß § 274 Abs. 2 Nr. 1 i. V. mit Abs. 1 AktG.

2. Die derzeitigen Aufsichtsratsmitglieder Max Arnemann, Dr. Dieter Wicki und Bernhard Hotz werden mit sofortiger Wirkung abberufen.

Zu neuen Aufsichtsratsmitgliedern sollen gewählt werden:

Bernd Thiele,
Berlin
Kaufmann

Nikolaus Landes,
Landau a. d. Isar,
ehem. Bankvorstand

Mario Ventzke,
Berlin
Kaufmann

3. Es soll der atypisch stille Vertrag mit Herrn Georg Radde vom 20.11.14 von der Hauptversammlung genehmigt werden. Der Vertrag liegt ab sofort in unseren Geschäftsräumen zur Einsicht aus.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vertrag zuzustimmen.

4. Vorlage der Jahresabschlüsse der Gesellschaft zum 31. Dezember 2012, 31. Dezember 2013, 31. Dezember 2014.

Es sollen die Jahresabschlüsse 2012 und 2013 und 2014 durch die Hauptversammlung festgestellt werden.

Die jeweiligen Jahresabschlüsse sind ab dem 20.02.15 in den Geschäftsräumen von Firma Radde Sportmarketing GmbH, Burgstraße 12, 80331 München, zur Einsicht der Aktionäre ausgelegt.

Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Jahresergebnisse 2012, 2013, 2014 auf neue Rechnung vorzutragen.

Entlastung des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vorstand für die Geschäftsjahre 2012, 2013, 2014 Entlastung zu erteilen.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind gemäß § 11 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien bis spätestens am 25.03.2015 während der Geschäftsstunden von 10 Uhr bis 17 Uhr, bei Radde Sportmarketing GmbH, Burgstr. 12, 80331 München, hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen. Die Hinterlegung gilt auch dann als bewirkt, wenn Aktien zur Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für diese bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung im Sperrdepot gehalten werden.

Eine Eintrittskarte ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung nicht erforderlich.

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.