INSELBRAUEREI LINDAU AG – Hauptversammlung

INSELBRAUEREI LINDAU AG
Lindau (B)

Die INSELBRAUEREI LINDAU (B) lädt die Aktionäre am 18.04.2015 um 11.00 Uhr zu der im Hotel Landgasthof „Köchlin“ Kemptener Straße 41 in 88131 Lindau/B stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
TAGESORDNUNG
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses mit den Berichten des Vorstandes und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 01. Oktober 2013 bis 30. September 2014.
2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, von dem Bilanzgewinn in Höhe von € 395.325,23 für das Geschäftsjahr 2013/2014 einen Teilbetrag in Höhe von € 112.030,00 auszuschütten, und den Restbetrag in Höhe von € 283.295,23 auf neue Rechnung vorzutragen.
3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2013/2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.
4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013/2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.
5.

Abberufung eines Aufsichtsratsmitglieds

Auf Verlangen der Aktionärin Angelika Hanner soll das Aufsichtsratsmitglied Wolfgang Federspiel mit Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2013/2014 beschließt, abberufen werden.
6.

Neuwahl eines Aufsichtsratsmitgliedes

Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 96 Abs. 1 AktG nur aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen, gemäß § 95 Abs. 1 Satz 1 AktG aus mindestens drei Mitgliedern. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Die Aktionärin Angelika Hanner schlägt vor,

als Nachfolger des bei entsprechender Beschlussfassung nach TOP 5 ausscheidenden Aufsichtsratsmitgliedes Wolfgang Federspiel

Herrn Dr. Gerhard Knaus, Rechtsanwalt und Wirtschaftsprüfer in der Kanzlei KMK Knaus Madajewski Partnerschaft mbB Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer, Kempten, als Aufsichtsrat mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2013/2014 beschließt, für die Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2018/2019 beschließt, zu wählen.
7.

Genehmigung von Aktienübertragungen

Frau Anna Böck hat folgende Aktienübertragungen angezeigt und bittet um Genehmigung:

Von Frau Anna Böck an Herrn Lorenz Karl Schlechter mit den Nummern 294 bis 303, 546, 547, 1181 bis 1185 und 1195.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Aktienübertragungen zu genehmigen.
8.

Sonstiges

Zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nach Ziffer 14 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die als solche im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen sind. Umschreibungsanträge sind bis spätestens 8. April 2015 bei der Gesellschaft zu stellen.

Lindau, den 17.03.2015

Der Vorstand

Lorenz Schlechter

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