Advantag Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2015

Advantag Aktiengesellschaft
Geldern
– ISIN: DE000A1EWVR2 // WKN: A1EWVR –
– ISIN: DE000A14KTB3 // WKN: A14KTB –
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der
am Montag, dem 22. Juni 2015, um 14:00 Uhr
im Veranstaltungssaal des Kontors Geldern
in der Glockengasse 5, 47608 Geldern
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft ein.
Tagesordnung
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2014 mit dem Lagebericht des Vorstands und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014
2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2014 in Höhe von EUR 34.731,01 in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.
3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Firma Thijssen-Pöhls-Stefaniak KG, Kalkar, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 zu wählen.
6.

Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats

Die Amtszeit des bisherigen Aufsichtsrates endet mit Ablauf der Hauptversammlung die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2014 beschließt, so dass eine Neuwahl des Aufsichtsrats erforderlich ist. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß §§ 95, 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 AktG in Verbindung mit § 11 Absatz 1 der Satzung aus drei Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden. Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats entscheiden zu lassen.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung und für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 beschließen wird, zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen:
a)

Herrn Sascha Essers, Düsseldorf, leitender kaufmännischer Angestellter Dr. Fooke – Achterrath Laboratorien GmbH, Neuss.

Herr Essers übt keine weiteren Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien in- und ausländischer Wirtschaftsunternehmen aus.
b)

Herrn Jürgen Becker, Rechtsanwalt, Partner der Düsseldorfer Kanzlei Goez & Becker, Düsseldorf.

Herr Becker ist Mitglied des Aufsichtsrats der Qomtec AG, Düsseldorf.
c)

Herrn Dr. Rolf Breitenstein, Inhaber Fa. Dr. Rolf Breitenstein, Düsseldorf.

Herr Dr. Breitenstein übt keine weiteren Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien in- und ausländischer Wirtschaftsunternehmen aus.
7.

Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen gemäß § 14 der Satzung vor, Folgendes zu beschließen:
Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält ab dem Geschäftsjahr 2015 eine feste Vergütung von EUR 1.500,00. Der Betrag der Vergütung ist am Ende des Geschäftsjahres zu zahlen. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Doppelte, der Stellvertreter des Vorsitzenden das Eineinhalbfache der vorgenannten Vergütung.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis spätestens 15. Juni 2015, 24:00 Uhr, unter Nachweis ihres Aktienbesitzes in deutscher oder in englischer Sprache in Textform (siehe § 126b BGB) bei der Anmeldestelle angemeldet haben. Der Nachweis des Aktienbesitzes hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also den 1. Juni 2015, 00:00 Uhr, zu beziehen und muss in Textform (siehe § 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache durch das depotführende Institut oder eine Wertpapiersammelbank ausgestellt sein. Der Nachweis des Aktienbesitzes muss bis spätestens 15. Juni 2015, 24:00 Uhr, bei folgender Adresse eingereicht werden, welche zugleich Anmeldestelle ist:

Advantag AG
Hauptversammlung 2015
Glockengasse 5
47608 Geldern
Fax: 02831/1348221
E-Mail: info@advantag.de

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Teilnahme- und Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder durch eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesen Fällen ist der Nachweis der Aktionärseigenschaft, wie vorstehend beschrieben, erforderlich. Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung zulässig.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Ausnahmen vom Erfordernis der Textform können für die Erteilung von Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder andere nach § 135 AktG gleichgestellte Personen oder Institutionen und deren Widerruf sowie die entsprechenden Nachweise gegenüber der Gesellschaft bestehen; hinsichtlich der insoweit einzuhaltenden Form bitten wir unsere Aktionäre, sich mit den jeweils zu Bevollmächtigenden abzustimmen. Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht steht auch unter www.advantag.de unter der Rubrik Investor Relations/Hauptversammlung zum Download zur Verfügung. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Für die Erklärung einer Vollmachterteilung gegenüber der Gesellschaft, des Widerrufs einer bereits erteilten Vollmacht und die Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung bietet die Gesellschaft folgende Adresse an:

Advantag AG
Hauptversammlung 2015
Glockengasse 5
47608 Geldern
Fax: 02831/1348221
E-Mail: info@advantag.de

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Gegenanträge mit Begründung von Aktionären gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einzelnen oder allen Tagesordnungspunkten im Sinne von § 126 Abs. 1 AktG und Wahlvorschläge von Aktionären, die nicht begründet zu werden brauchen, im Sinne von § 127 AktG sind ausschließlich zu richten an:

Advantag AG
– Vorstand –
Glockengasse 5
47608 Geldern
Fax: 02831/1348221
E-Mail: info@advantag.de

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die spätestens bis Sonntag, den 7. Juni 2015, 24:00 Uhr, unter dieser Adresse bei der Gesellschaft eingegangen sind, werden unter den Voraussetzungen der §§ 126, 127 AktG einschließlich des Namens des Aktionärs und der Begründung im Internet unter www.advantag.de unter der Rubrik Investor Relations/Hauptversammlung zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der vorgenannten Internetadresse veröffentlicht.

Geldern, im Mai 2015

Advantag Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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