KST Beteiligungs AG – Hauptversammlung 2015

KST Beteiligungs AG
Stuttgart
– WKN 632 200/ISIN DE0006322001 –
Ergänzung der Tagesordnung

der ordentlichen Hauptversammlung am 9. Juni 2015 um 10.30 Uhr im Hotel Steigenberger Graf Zeppelin, Salon 9 und 10, Arnulf-Klett-Platz 7, 70173 Stuttgart.

Die SM Wirtschaftsberatungs AG, Sindelfingen, hat gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangt, die Tagesordnung der am 9. Juni 2015 stattfindenden Hauptversammlung um folgenden weiteren Punkt zu ergänzen und den nachfolgenden Beschlussvorschlag bekanntzumachen.

Die Tagesordnung wird daher um folgenden Tagesordnungspunkt ergänzt und hiermit bekannt gemacht:
10.

Wahl eines weiteren Mitglieds des Aufsichtsrats

Mit Ablauf der Hauptversammlung besteht der Aufsichtsrat der KST Beteiligungs AG nur aus zwei Mitgliedern, sodass eine Ergänzungswahl erforderlich ist. Im Hinblick darauf schlagen wir vor, Herrn Martin Schmitt, Dipl.-Betriebswirt (BA), wohnhaft in Gechingen,

Vorstandsvorsitzender der RCM Beteiligungs AG, Sindelfingen,
Vorstandsvorsitzender der SM Wirtschaftsberatungs AG, Sindelfingen,
Vorstandsvorsitzender der SM Capital AG, Sindelfingen,
Vorstand der SM Domestic Property AG, Sindelfingen,
Vorstand der Q-Soft Verwaltungs AG, Gechingen,

mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 9. Juni 2015 zum Mitglied des Aufsichtsrats der KST Beteiligungs AG für die restliche Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds, Herrn Dr. Stephan Hess, also bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2015 beschließt, zu wählen.

Der Aufsichtsrat der KST Beteiligungs AG besteht gemäß § 5 Abs. 1 der Satzung in Verbindung mit §§ 95 Satz 1, 101 Abs. 1 AktG aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern.

Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden.

Herr Martin Schmitt hält folgende Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:

SM Beteiligungs AG, Sindelfingen (Aufsichtsratsvorsitzender).

Stuttgart, im Mai 2015

KST Beteiligungs AG

Der Vorstand

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