LANXESS Aktiengesellschaft – Wandel- /Optionsschuldverschreibungen

LANXESS Aktiengesellschaft
Köln
– ISIN DE0005470405 –
– WKN 547040 –
Mitteilung gemäß § 30 b) Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG über eine Beschlussfassung der Hauptversammlung (Wandel- /Optionsschuldverschreibungen)

Die ordentliche Hauptversammlung der LANXESS Aktiengesellschaft hat am 13. Mai 2015 beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 22. Mai 2018 einmalig oder mehrmals gegen Bareinlage auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, Genussrechte und/oder Gewinnschuldverschreibungen oder eine Kombination dieser Instrumente (zusammen „Schuldverschreibungen“) im Gesamtnennbetrag von bis zu 1.000.000.000,00 EURO mit oder ohne Laufzeitbeschränkung auszugeben und den Inhabern oder Gläubigern (nachfolgend zusammen „Inhaber“) von Optionsschuldverschreibungen oder Optionsgenussscheinen oder Optionsgewinnschuldverschreibungen Optionsrechte oder -pflichten oder den Inhabern von Wandelschuldverschreibungen oder Wandelgenussscheinen oder Wandelgewinnschuldverschreibungen Wandlungsrechte oder -pflichten auf auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu 18.304.587,00 EURO nach näherer Maßgabe der Bedingungen dieser Schuldverschreibungen zu gewähren oder aufzuerlegen.

Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats in den im Hauptversammlungsbeschluss bestimmten Fällen das Bezugsrecht der Aktionäre ausschließen.

Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu Tagesordnungspunkt 8 der ordentlichen Hauptversammlung der LANXESS AG verwiesen, der am 27. März 2015 im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden ist.

Köln, im Mai 2015

LANXESS Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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