WGZ BANK AG Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank – Hauptversammlung 2015

WGZ BANK AG Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank
Düsseldorf
Einberufung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre ein zu der am
Dienstag, 23. Juni 2015, 10:00 Uhr,
im Maritim Hotel Düsseldorf,
Maritim-Platz 1, 40474 Düsseldorf, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung.
I.
Tagesordnung
1.

Eröffnung und Begrüßung
2.

Bericht des Vorstands und Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der WGZ BANK und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2014 sowie des zusammengefassten Lageberichts für die WGZ BANK und den WGZ BANK-Konzern
3.

Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014
4.

Bericht über das Ergebnis der gesetzlichen Prüfung für das Geschäftsjahr 2014
5.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahrs 2014

Der Vorstand und der Aufsichtsrat haben beschlossen, aus dem Jahresüberschuss der WGZ BANK für das Geschäftsjahr 2014 in Höhe von 166.432.482,85 € jeweils vorweg einen Betrag in Höhe von 33.286.496,57 € gemäß § 29 Abs. 2 der Satzung in die Ergebnisrücklagen und einen Betrag in Höhe von 24.927.844,85 € gemäß § 58 Abs. 2 Satz 1 AktG in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem ausgewiesenen Bilanzgewinn der WGZ BANK für das Geschäftsjahr 2014 in Höhe von 108.218.141,43 € eine Dividende von 7,00 € je Aktie mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils 100,00 €, das sind insgesamt 50.003.800,00 € auf das dividendenberechtigte Grundkapital von 714.340.000,00 €, an die Aktionäre auszuschütten und den verbleibenden Bilanzgewinn von 58.214.341,43 € den anderen Gewinnrücklagen zuzuführen.
6.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
7.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
8.

Beschlussfassung über die Wahl von Mitgliedern in den Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat besteht gem. §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG, § 4 Abs. 1 des Gesetzes über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat (Drittelbeteiligungsgesetz) i. V. m. § 14 Abs. 1 der Satzung der WGZ BANK aus neun Mitgliedern. Davon werden sechs Mitglieder von der Hauptversammlung und drei von den Arbeitnehmern der WGZ BANK auf Grund des Drittelbeteiligungsgesetzes gewählt.

Gemäß § 14 Abs. 4 der Satzung der WGZ BANK beträgt die Amtsdauer der von der Hauptversammlung und der von den Arbeitnehmern gewählten Mitglieder vier Jahre. Sie beginnt mit dem Schluss der Hauptversammlung, welche die Wahl vorgenommen hat, und endet mit dem Schluss der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das dritte volle Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt.
Die Amtszeiten der Aufsichtsratsmitglieder

Uwe Goldstein, Bankdirektor, Sprecher des Vorstands der Raiffeisenbank Frechen-Hürth eG, Hürth, wohnhaft in Erftstadt,

Franz Lipsmeier, Bankdirektor, Vorsitzender des Vorstands der Volksbank Delbrück-Hövelhof eG, wohnhaft in Delbrück,

Herbert Pfennig, Bankdirektor, Sprecher des Vorstands der Deutschen Apotheker- und Ärztebank eG, Düsseldorf, wohnhaft in Düsseldorf,

enden turnusgemäß jeweils mit dem Schluss der ordentlichen Hauptversammlung 2015.

Ausscheidende Aufsichtsratsmitglieder sind gem. § 14 Abs. 5 der Satzung der WGZ BANK wieder wählbar. Nach § 14 Abs. 2 der Satzung der WGZ BANK müssen die von der Hauptversammlung zu wählenden Mitglieder des Aufsichtsrats, die nicht bereits Genossen einer Aktionärin in der Rechtsform einer eingetragenen Genossenschaft sind, Aktionäre der WGZ BANK sein oder unmittelbar nach ihrer Bestellung werden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,

Uwe Goldstein, Bankdirektor, Sprecher des Vorstands der Raiffeisenbank Frechen-Hürth eG, Hürth, wohnhaft in Erftstadt,

Franz Lipsmeier, Bankdirektor, Vorsitzender des Vorstands der Volksbank
Delbrück-Hövelhof eG, wohnhaft in Delbrück,

Herbert Pfennig, Bankdirektor, Sprecher des Vorstands der Deutschen Apotheker- und Ärztebank eG, Düsseldorf, wohnhaft in Düsseldorf,

mit Wirkung ab dem Schluss dieser Hauptversammlung und bis zum Schluss der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das dritte volle Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt – mithin voraussichtlich bis zum Schluss der Hauptversammlung 2019 – wieder als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
9.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 und die Wahl des Prüfers für die Durchführung einer prüferischen Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts

Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 zu wählen.
Der Aufsichtsrat schlägt ebenfalls auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Prüfer für eine prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts des Geschäftsjahrs 2015 zu wählen.
10.

Sonstiges
II.
Ausgelegte Unterlagen

Folgende Unterlagen zur Tagesordnung

der festgestellte Jahresabschluss der WGZ BANK und der vom Aufsichtsrat gebilligte Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2014,

der zusammengefasste Lagebericht für die WGZ BANK und den WGZ BANK-Konzern,

der Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2014,

der Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns,

können in den Geschäftsräumen der
WGZ BANK AG Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank,
Bereich Vorstandsstab,
Ludwig-Erhard-Allee 20,
40227 Düsseldorf,

eingesehen werden. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich eine Abschrift dieser Unterlagen erteilt. Sie werden auch während der Hauptversammlung ausliegen.
III.
Allgemeine Hinweise

An der Hauptversammlung kann jeder Aktionär teilnehmen, der im Aktienregister der WGZ BANK eingetragen ist.

Bitte bringen Sie zur Hauptversammlung die beigefügte Ausweiskarte mit. Falls Sie ein Organmitglied, einen Angehörigen Ihrer Genossenschaft oder Gesellschaft oder einen anderen Aktionär als Bevollmächtigten entsenden, stellen Sie bitte auf dessen Namen lautend die beigefügte Vollmacht aus. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Bitte beachten Sie, dass ein Bevollmächtigter oder ein Aktionär nicht mehr als einen weiteren Aktionär vertreten darf.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126, 127 AktG sowie Vorschläge zur Wahl von Mitgliedern in den Beirat können der Gesellschaft per Post unter der Anschrift
WGZ BANK AG Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank,
Bereich Vorstandsstab,
Ludwig-Erhard-Allee 20,
40227 Düsseldorf,

oder per Telefax unter der Nummer
+49 (0)211 778 – 1192

übersandt werden.

Möglich ist auch eine Übersendung per E-Mail an:
christof.klein@wgzbank.de

Gegenanträge von Aktionären zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und ihre Begründung oder Wahlvorschläge, die uns bis spätestens zum Ablauf des 8. Juni 2015, 24:00 Uhr, übersandt worden sind, werden wir den anderen Aktionären zugänglich machen.

Düsseldorf, im Mai 2015

WGZ BANK AG Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank

Der Vorstand

Wolberg Berghaus Dr. Brauckmann Moll Speth

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