Dierig Holding Aktiengesellschaft – Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien

Dierig Holding Aktiengesellschaft
Augsburg
Mitteilung über die Beschlussfassung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien, zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre und zur Einziehung eigener Aktien gemäß § 30 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

Die Hauptversammlung der Dierig Holding AG hat am 19. Mai 2015 beschlossen, die Gesellschaft bis zum 18. Mai 2020 zu ermächtigen, Aktien der Gesellschaft zu erwerben und zu verwenden, und zwar nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des Beschlussvorschlags der Verwaltung zu Tagesordnungspunkt 5 der Hauptversammlung der Dierig Holding AG. Die Ermächtigung ist auf den Erwerb von Aktien bis zu zehn vom Hundert des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals beschränkt. Bei der Verwendung der Aktien gemäß dem Ermächtigungsbeschluss kann das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden. Die auf Grund des Ermächtigungsbeschlusses erworbenen Aktien können auch ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss eingezogen werden.

Der vollständige Wortlaut des Beschlusses ist unter Tagesordnungspunkt 5 in der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung abgedruckt, die im Bundesanzeiger am 7. April 2015 veröffentlicht worden ist.

Augsburg, im Mai 2015

Dierig Holding AG

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.