Syzygy AG – Erwerb eigener Aktien

Syzygy AG
Bad Homburg v.d.H.
WKN 510 480 / ISIN DE0005104806
Bekanntmachung nach § 30b Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 29. Mai 2015 hat die Gesellschaft unter Tagesordnungspunkt 5 ermächtigt, bis zum 28. Mai 2020 eigene Aktien zu erwerben. Die zeitliche Befristung gilt nur für den Erwerb, nicht für das Halten der Aktien. Auf die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als zehn vom Hundert des Grundkapitals entfallen. Als Zweck des Erwerbs ist der Handel in eigenen Aktien ausgeschlossen.

Die Gesellschaft ist ermächtigt, die Aktien der Gesellschaft, die aufgrund dieser Ermächtigung erworben werden, in bestimmten Fällen nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des am 24. April 2015 im Bundesanzeiger veröffentlichten Punktes 5 der Tagesordnung unter Ausschluss des Bezugsrechts zu verwenden. Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, die erworbenen eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen.

Der vollständige Wortlaut des Beschlusses ist in der im Bundesanzeiger vom 24. April 2015 veröffentlichten Tagesordnung der Hauptversammlung angegeben.

Bad Homburg v.d.H., im Juni 2015

Syzygy AG

Der Vorstand

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