InVision AG – Genehmigtes/Bedingtes Kapital

InVision AG
Ratingen
ISIN: DE0005859698
WKN: 585969
Veröffentlichung nach § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

I. Genehmigtes Kapital

Die Hauptversammlung der InVision AG vom 18. Mai 2015 hat nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des Tagesordnungspunktes 8 der Einladung zur Ordentlichen Hauptversammlung, wie sie am 2. April 2015 im Bundesanzeiger bekannt gemacht wurde, beschlossen:

Das Genehmigte Kapital 2010 vom 24. August 2010 ist aufgehoben. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 17. Mai 2020 einmalig oder mehrmalig um einen Betrag bis zu insgesamt 1.177.500,00 EUR zu erhöhen, dabei kann ein Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrates in bestimmten Fällen ausgeschlossen werden.

II. Bedingtes Kapital

Die Hauptversammlung der InVision AG vom 18. Mai 2015 hat nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des Tagesordnungspunktes 9 der Einladung zur Ordentlichen Hauptversammlung, wie sie am 2. April 2015 im Bundesanzeiger bekannt gemacht wurde, beschlossen:

Das Bedingte Kapital 2010 vom 24. August 2010 ist aufgehoben. Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrates ermächtigt, bis zum 17. Mai 2020 Wandelschuldverschreibungen und/oder Optionsschuldverschreibungen mit einem Gesamtbetrag von bis zu 39.112.500,00 EUR auszugeben, dabei kann ein Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrates in bestimmten Fällen ausgeschlossen werden. Das Grundkapital wird um bis zu 1.177.500 EUR bedingt erhöht. Der Vorstand ist unter Zustimmung des Aufsichtsrates ermächtigt, die Einzelheiten der Durchführung der jeweiligen bedingten Kapitalerhöhung festzulegen.

Diese Veröffentlichung erfolgt zugleich gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG.

Die Beschlüsse bzw. die entsprechenden Satzungsänderungen wurden am 29. Mai 2015 in das Handelsregister eingetragen.

Düsseldorf, im Juni 2015

InVision AG

Der Vorstand

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