IVG Immobilien AG – Hauptversammlung 2015

IVG Immobilien AG
Bonn
Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN): A11QXV
International Securities Identification Number (ISIN): DE000A11QXV6
Ergänzung der Tagesordnung

zur ordentlichen Hauptversammlung der IVG Immobilien AG, die am 09. Juli 2015, ab 10.00 Uhr (Mitteleuropäische Sommerzeit (MESZ)), im DERAG LIVINGHOTEL KANZLER BONN, Adenauerallee 148, 53113 Bonn, stattfindet.

Die Hauptversammlung wurde durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 28. Mai 2015 einberufen.

Auf Verlangen unseres Aktionärs Concrete Holding I GmbH vom 3. Juni 2015 wird gemäß §§ 122 Abs. 2, 124 Abs. 1 AktG die Tagesordnung der Hauptversammlung am 09. Juli 2015 unter Beibehaltung der bisherigen Tagesordnungspunkte 1 bis 5 um folgenden Gegenstand zur Beschlussfassung ergänzt und hiermit bekannt gemacht:
6.

Wahl eines weiteren Aufsichtsratsmitglieds

Zur Begründung ihres Ergänzungsverlangens hat Concrete Holding I GmbH ausgeführt:

„Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht, nach der Amtsniederlegung von Herrn Schmidt-Wolf, gegenwärtig nur aus fünf (5) Mitgliedern. Die Satzung der Gesellschaft sieht vor, dass der Aufsichtsrat mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2014 entscheidet, sich aus sechs (6) Mitgliedern zusammensetzt. Um sicherzustellen, dass der Aufsichtsrat sich zukünftig satzungsgemäß zusammensetzt, ist die Neuwahl durch die Wahl eines weiteren Aufsichtsratsmitglieds (Anteilseignervertreter) geboten.“

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2014 entscheidet, gemäß § 96 Abs. 1 AktG, § 4 Abs. 1 DrittelbG in Verbindung mit § 11 Abs. 1 der Satzung aus vier (4) Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre und zwei (2) Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Bonn, im Juni 2015

IVG Immobilien AG

Der Vorstand

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