Wohnungsgesellschaft des rheinischen Handwerks, Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2015

Wohnungsgesellschaft des rheinischen Handwerks Aktiengesellschaft

Köln

Wir laden unsere Aktionäre hiermit zur

ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG

ein, die am Freitag, den 21. August 2015 um 11.00 Uhr im EDEN Hotel Früh am Dom, Sporergasse 1 in 50667 Köln, stattfindet.

I. TAGESORDNUNG

1.

Bericht des Vorstands über das Geschäftsjahr 2014 und die Geschäftslage

2.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 und des Vorschlags des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns

Die vorgenannten Unterlagen können in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Hohe Pforte 22, 50676 Köln, eingesehen werden. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorbezeichneten Unterlagen.

3.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Wohnungsgesellschaft des rheinischen Handwerks AG aus dem Geschäftsjahr 2014 in Höhe von 1.028.453,04 € wie folgt zu verwenden:

Ein Teilbetrag in Höhe von 288.000,00 € wird zur Zahlung einer Dividende in Höhe von 30,00 € je Aktie verwendet.

Der aus diesem Teilbetrag auf die von der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Hauptversammlung gehaltenen eigenen Aktien entfallende Betrag wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Der verbleibende Teilbetrag in Höhe von 740.453,04 € wird mit 740.000,00 € in andere Gewinnrücklagen eingestellt und 453,04 € auf neue Rechnung vorgetragen.

Die Dividende wird am 28.08.2015 ausgezahlt.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung der im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitglieder des Vorstands für diesen Zeitraum zu beschließen.

5.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung der im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum zu beschließen.

6.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

Der Aufsichtsrat schlägt vor, den Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e.V., Düsseldorf, als Abschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2015 zu bestellen.

7.

Satzungsänderungen

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen folgende Änderungen der aktuell geltenden Satzung gemäß der Niederschrift vom 05.09.2013 über die Hauptversammlung vom 30.08.2013 vor:

Änderung von § 11 Abs. 2:

„Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes ist nur der Aktionär berechtigt, der am Tage der Hauptversammlung im Aktienbuch eingetragen ist und seine Teilnahme angemeldet hat.“ (Der weitere Text von Absatz 2 bleibt unverändert.)

Einfügung eines neuen Absatzes als § 9 Abs. 5:

„Unmittelbar im Anschluss an die Hauptversammlung, die gem. § 101 Abs. 1 AktG einen neuen Aufsichtsrat gewählt hat, wählt der Aufsichtsrat aus seiner Mitte einen Vorsitzenden sowie seinen Stellvertreter, ohne dass es einer Einberufung nach den Bestimmungen des § 9 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 2 dieser Satzung bedarf.“

II. WEITERE ANGABEN ZUR EINBERUFUNG

Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 9.600 auf den Namen lautenden Aktien mit ebenso vielen Stimmrechten. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 33 eigene Aktien. Die Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich daher auf 9.567.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind diejenigen natürlichen und juristischen Personen berechtigt, die als Aktionäre im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind.

Stimmberechtigt sind laut § 11 der Satzung nur die Aktionäre, die am Tage der Hauptversammlung im Aktienbuch eingetragen sind und ihre Teilnahme angemeldet haben. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der unten genannten Adresse mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung zugehen. Um es der Gesellschaft zu ermöglichen, die Teilnahmeberechtigung zu prüfen, werden die Teilnehmer gebeten, sich in der Hauptversammlung ordnungsgemäß zu legitimieren.

Das Formular zur Anmeldung geht den Aktionären gemeinsam mit der Einladung zur Hauptversammlung zu. Die Anmeldung muss spätestens bis zum 14. August 2015 unter der hierfür genannten Adresse (siehe IV) bei der Gesellschaft eingegangen sein.

III. STIMMRECHTSVERTRETUNG

Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung nicht nur selbst, sondern auch durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Außer bei einer Vertretung durch Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder sonstige in § 135 Abs. 8 und 10 AktG gleichgestellte Personen oder Institutionen, die für ihre Bevollmächtigung abweichende Regelungen vorsehen können, ist für die Vollmacht die schriftliche Form erforderlich.

Wir bieten unseren Aktionären die Möglichkeit, sich bei der Abstimmung durch einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. Dem Stimmrechtsvertreter sind zu diesem Zweck eine Vollmacht und Weisungen für die Ausübung des Stimmrechtes zu erteilen. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.

Aktionäre, die sich durch den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft vertreten lassen möchten, müssen eine Stimmrechtsvollmacht schriftlich an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erteilen. Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden.

Das Formular zur Erteilung der Vollmacht und der Weisungen geht den Aktionären gemeinsam mit der Einladung zur Hauptversammlung zu. Die Vollmachts- und Weisungserteilungen müssen spätestens bis zum 20. August 2015 unter der hierfür genannten Adresse (siehe IV) bei der Gesellschaft eingegangen sein.

IV. ZUGÄNGLICHMACHUNG VON GEGENANTRÄGEN UND WAHLVORSCHLÄGE

Gegenanträge und Wahlvorschläge zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung werden den in § 125 Absätzen 1 bis 3 AktG genannten Berechtigten unverzüglich unter der Internetadresse www.wrh.de nach den gesetzlichen Vorschriften zugänglich gemacht, wenn sie bis spätestens 14 Tage vor der Hauptversammlung an die nachstehende Adresse übersandt wurden:

Wohnungsgesellschaft des rheinischen Handwerks AG
Vorstand
Hohe Pforte 22
50676 Köln

Das Recht der Aktionäre, zu einem späteren Zeitpunkt oder in der Hauptversammlung Gegenanträge zu stellen und Wahlvorschläge zu unterbreiten, wird hierdurch nicht beeinträchtigt.

 

Köln, im Juni 2015

Wohnungsgesellschaft des rheinischen Handwerks Aktiengesellschaft

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.