ecolutions GmbH & Co. KGaA: Bundesgerichtshof erklärt Beschlüsse der außerordentlichen Hauptversammlung vom 10. September 2012 für nichtig

Frankfurt am Main, 10. Juli 2015 – Die Gesellschaft gibt bekannt, dass der Bundesgerichtshof
(BGH) die Beschlüsse der außerordentlichen Hauptversammlung vom 10. September 2012 zu
den Tagesordnungspunkten 4 bis 8 sowie 10 und 11 für nichtig erklärt hat.

Die Gesellschaft hatte auf Verlangen zweier Kommanditaktionäre im Juli 2012 eine
außerordentliche Hauptversammlung einberufen, welche von der im September 2012 neu
eingesetzten Geschäftsführung am Tag der Hauptversammlung abgesagt wurde. Daraufhin
haben einige Kommanditaktionäre um den Großaktionär Theolia SA selbst eine
Hauptversammlung abgehalten, indem sie einen Versammlungsleiter wählten und ohne
Teilnahme der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats Beschlüsse zu einzelnen
Tagesordnungspunkten fassten. Versammlungsleiter dieser Hauptversammlung war sodann
Dr. Thomas Heidel von der Bonner Kanzlei Meilicke Hoffmann & Partner. Hiergegen haben
die Komplementärin sowie ein Kommanditaktionär Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage
erhoben.

Nachdem die Klage in erster Instanz im Wesentlichen vom Landgericht Frankfurt am Main
abgewiesen wurde, hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in zweiter Instanz das Urteil
des Landgerichts aufgehoben und der Klage in vollem Umfang stattgegeben. Die Revision
wurde nicht zugelassen; hiergegen hat die Gesellschaft, vertreten durch den Aufsichtsrat
sowie die dem Verfahren als Nebenintervenienten beigetretene Kommanditaktionärin Theolia
SA, Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt. Das in Frankreich ansässige Windunternehmen
war in den ersten beiden Instanzen durch Frau Rechtsanwältin Dr. Susanne Rückert vertreten.
Der BGH hat der Beschwerde stattgegeben und die Revision zugelassen. In dem
Revisionsverfahren hat am 30. Juni 2015 die mündliche Verhandlung in Karlsruhe
stattgefunden und für Recht empfunden: Die Absage der Hauptversammlung war nicht
rechtens, die Wahl des Versammlungsleiters gültig. Der Anfechtung der Beschlüsse wurde in
vollem Umfang stattgegeben. Die Begründung des Urteils liegt noch nicht vor. Das Urteil ist
rechtswirksam. Für das Revisionsverfahren hat die Gesellschaft die Kosten zu tragen.
Im Einzelnen wurden folgende Beschlüsse dieser Hauptversammlung für nichtig erklärt:
– Die Beschlüsse der Hauptversammlung, wonach die Aufsichtsratsmitglieder Andreas
Lange, Arne Lorenzen, Dr. Friedrich Schneider sowie Dr. Hartmut Schüning mit
Wirkung zum Ende der außerordentlichen Hauptversammlung am 10. September 2012
abberufen werden sollten.

Die Beschlüsse der Hauptversammlung, wonach die PricewaterhouseCoopers
Aktiengesellschaft zum Sonderprüfer gemäß § 142 Abs. 1 AktG zur Prüfung bestellt
wurde.
Der Beschluss der Hauptversammlung, wonach der persönlich haftenden Gesellschafterin
das Vertrauen entzogen wurde, sowie die Geschäftsführungsbefugnis- und
Vertretungsbefugnis durch ein Gericht zu entziehen ist.
Die Beschlüsse der Hauptversammlung, wonach die Herren J. Klaus Frizen, Friedemann
Derndinger, George Hersbach sowie Dr. Jürgen Zierlein, zu Mitgliedern des Aufsichtsrats
der Gesellschaft gewählt wurden.

Im Ergebnis hat die ecolutions GmbH & Co. KGaA und somit auch die Theolia SA als
Nebenintervenienten den Prozess vor dem Bundesgerichtshof verloren. Die ecolutions
Management GmbH hat obsiegt. Auf Basis dieser Beschlüsse der Hauptversammlung vom 10.
September 2012 ist der Gesellschaft in der Folgezeit ein Schaden im einstelligen Millionen
Euro-Bereich entstanden. Die Geschäftsführung prüft alle Möglichkeiten der Geltendmachung
von Schadensersatzansprüchen.

Für ecolutions GmbH & Co. KGaA
ecolutions Management GmbH
Die Geschäftsführung
Kontakt:
ecolutions GmbH & Co. KGaA
Im Trutz Frankfurt 49
D-60322 Frankfurt am Main
Tel.: +49 (0) 69 915 010 80
Fax: +49 (0) 69 915 010 829
E-mail: info@ecolutions.de

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