Sinner Aktiengesellschaft – Bekanntmachungen gemäß §§ 246 Abs. 4, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG

Sinner Aktiengesellschaft
Karlsruhe
ISIN: DE0007241002 // WKN: 724100
Bekanntmachungen gemäß §§ 246 Abs. 4, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG

Wir geben bekannt, dass mehrere Aktionäre unserer Gesellschaft gegen die auf der Hauptversammlung vom 13. Mai 2015 gefassten Beschlüsse zu

dem Tagesordnungspunkt 3 (Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014),

dem Tagesordnungspunkt 4 (Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014) und

dem Tagesordnungspunkt 5 (Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015)

Anfechtungsklage erhoben haben; einer dieser Aktionäre hat hinsichtlich der vorgenannten Beschlüsse zusätzlich hilfsweise Nichtigkeitsklage sowie höchsthilfsweise Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit dieser Beschlüsse erhoben. Die Klagen sind jeweils vor dem Landgericht Mannheim anhängig, und zwar unter dem Aktenzeichen 24 O 56/15 (bloße Anfechtungsklage) bzw. 24 O 52/15 (Anfechtungsklage mit hilfsweiser Nichtigkeits- bzw. Feststellungsklage).

Das Gericht hat jeweils das schriftliche Vorverfahren angeordnet. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung ist noch nicht bestimmt worden.

Karlsruhe, im Juli 2015

Sinner Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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