DIC Asset AG – Mitteilung gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG (genehmigtes und bedingtes Kapital)

DIC Asset AG
Frankfurt am Main
Wertpapier-Kenn-Nummer A1X3XX / ISIN DE000A1X3XX4
Mitteilung gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG (genehmigtes und bedingtes Kapital)
– Hinweisbekanntmachung nach § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 02. Juli 2015 wurde der Vorstand ermächtigt, bis zum 01. Juli 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage um bis zu insgesamt 34.288.873,00 Euro zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Dabei ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand wurde jedoch ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats in bestimmten Fällen und in bestimmtem Umfang nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des im Rahmen der Einladung zur Hauptversammlung am 19. Mai 2015 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnungspunkts 7 auszuschließen. Die entsprechende Änderung des § 5 der Satzung wurde am 14. Juli 2015 in das Handelsregister der Gesellschaft beim Amtsgericht Frankfurt am Main eingetragen.

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 02. Juli 2015 wurde der Vorstand außerdem ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 01. Juli 2020 einmalig oder mehrmals Wandelschuldverschreibungen und/oder Optionsschuldverschreibungen (zusammen „Schuldverschreibungen“) im Gesamtnennbetrag von bis zu 450.000.000,00 Euro auszugeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte (auch mit Wandlungspflicht) auf Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu 34.288.873,00 Euro nach näherer Maßgabe der Wandel- bzw. Optionsanleihebedingungen zu gewähren. Die Ausgabe der Schuldverschreibungen ist nur gegen Barzahlung möglich. Dabei steht den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Der Vorstand wurde jedoch ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats in bestimmten Fällen und in bestimmtem Umfang nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des im Rahmen der Einladung zur Hauptversammlung am 19. Mai 2015 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnungspunkts 8 auszuschließen. Der Ermächtigungsbeschluss wurde beim Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main hinterlegt.

Zur Gewährung bzw. Auferlegung von Wandel- und/oder Optionsrechten bzw. Wandlungspflichten an die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, die aufgrund der von der Hauptversammlung am 02. Juli 2015 zu Tagesordnungspunkt 8 beschlossenen Ermächtigung bis zum 01. Juli 2020 begeben bzw. garantiert werden, hat die Hauptversammlung der DIC Asset AG am 02. Juli 2015 weiterhin beschlossen, das Grundkapital um bis zu 34.288.873,00 Euro durch Ausgabe von bis zu 34.288.873 neuen auf den Namen lautenden Stückaktien bedingt zu erhöhen (bedingtes Kapital 2015). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber bzw. Gläubiger von Schuldverschreibungen von Wandel- und/oder Optionsrechten Gebrauch machen oder Wandlungspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllen oder soweit die Gesellschaft oder das die Schuldverschreibung begebende Konzernunternehmen ein Wahlrecht ausübt, ganz oder teilweise anstelle des fälligen Geldbetrags neue Stückaktien der Gesellschaft zu gewähren und das bedingte Kapital nach Maßgabe der Wandel- bzw. Optionsanleihebedingungen benötigt wird. Der Beschluss über die bedingte Kapitalerhöhung und die entsprechende Änderung des § 6 der Satzung wurden am 14. Juli 2015 in das Handelsregister der Gesellschaft beim Amtsgericht Frankfurt am Main eingetragen.

Frankfurt am Main, im Juli 2015

DIC Asset AG

Der Vorstand

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