Senvion AG – Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

Senvion AG
(nunmehr: Senvion GmbH)
Hamburg
Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

Die Senvion Holding GmbH hat uns gemäß § 20 Abs. 1, 3 und 4 AktG mitgeteilt, dass ihr
(i)

unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der Senvion AG, eingetragen beim Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 137127 („Gesellschaft“), gemäß § 20 Abs. 1 und 3 AktG sowie
(ii)

unmittelbar die Mehrheit der Anteile sowie die Mehrheit der Stimmrechte an der Gesellschaft und damit eine Mehrheitsbeteiligung gemäß § 20 Abs. 4 AktG an der Gesellschaft

gehört.

Weiterhin haben uns die

Rapid MidCo GmbH,
Rapid TopCo GmbH,
Rapid Acquisition Luxco S.à r.l.,
Rapid Management L.P.,
CCP II Acquisition Luxco S.à r.l.,
CCP II Holdings Luxco S.à r.l.,
CCP II Acquisition Holdings Cayman, L.P.,
Centerbridge Capital Partners II (Cayman), L.P.,
Centerbridge Capital Partners SBS II (Cayman), L.P.,
Centerbridge Associates II (Cayman), L.P.,
Centerbridge GP Investors II (Cayman), L.P.,
CCP II Cayman GP Ltd.,
CCP III Acquisition Luxco S.à r.l.,
CCP III Holdings Luxco S.à r.l.,
CCP III Acquisition Holdings Cayman, L.P.,
Centerbridge Capital Partners III (Cayman), L.P.,
Centerbridge Capital Partners SBS III (Cayman), L.P.,
CCP III SBS Cayman GP Ltd.,
Centerbridge Associates III, L.P.,
CCP III Cayman GP Ltd.,
CCP GP Investors Holdings (Cayman), L.P. und
CCP Holdings GP (Cayman), Ltd.,

gemäß § 20 Abs. 1, 3 und 4 AktG mitgeteilt, dass ihnen kraft Zurechnung von Anteilen gemäß § 16 Abs. 4 AktG
(i)

mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der Gesellschaft, gemäß § 20 Abs. 1 und 3 AktG sowie
(ii)

mittelbar die Mehrheit der Anteile oder die Mehrheit der Stimmrechte an der Gesellschaft und damit eine Mehrheitsbeteiligung gemäß § 20 Abs. 4 AktG an der Gesellschaft

gehören.

Die Kette der Tochtergesellschaften, über die die Beteiligung jeweils zugerechnet wird, lautet wie folgt:
1.

Die Senvion Holding GmbH, Hamburg, Deutschland hält unmittelbar mehr als den vierten Teil der Aktien der Gesellschaft sowie eine Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft.
2.

Der Rapid MidCo GmbH, Hamburg, Deutschland, gehört mittelbar kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG der Anteile der in Ziffer 1 genannten Gesellschaft mehr als der vierte Teil der Aktien an der Gesellschaft sowie eine Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft.
3.

Der Rapid TopCo GmbH, Hamburg, Deutschland, gehört mittelbar kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG der Anteile der in Ziffern 1 und 2 genannten Gesellschaften mehr als der vierte Teil der Aktien an der Gesellschaft sowie eine Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft.
4.

Der Rapid Acquisition Luxco S.à r.l., Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, gehört mittelbar kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG der Anteile der in Ziffern 1 bis 3 genannten Gesellschaften mehr als der vierte Teil der Aktien an der Gesellschaft sowie eine Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft.
5.

Der CCP II Acquisition Luxco S.à r.l., Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, gehört mittelbar kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG der Anteile der in Ziffern 1 bis 4 genannten Gesellschaften mehr als der vierte Teil der Aktien an der Gesellschaft sowie eine Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft.
6.

Der CCP II Holdings Luxco S.à r.l., Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, gehört mittelbar kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG der Anteile der in Ziffern 1 bis 5 genannten Gesellschaften mehr als der vierte Teil der Aktien an der Gesellschaft sowie eine Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft.
7.

Der CCP II Acquisition Holdings Cayman, L.P., Cayman Islands, gehört mittelbar kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG der Anteile der in Ziffern 1 bis 6 genannten Gesellschaften mehr als der vierte Teil der Aktien an der Gesellschaft sowie eine Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft.
8.

Der Centerbridge Capital Partners II (Cayman), L.P., Cayman Islands, gehört mittelbar kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG der Anteile der in Ziffern 1 bis 7 genannten Gesellschaften mehr als der vierte Teil der Aktien an der Gesellschaft sowie eine Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft.
9.

Der Centerbridge Capital Partners SBS II (Cayman), L.P., Cayman Islands, gehört mittelbar kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG der Anteile der in Ziffern 1 bis 7 genannten Gesellschaften mehr als der vierte Teil der Aktien an der Gesellschaft sowie eine Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft.
10.

Der Centerbridge Associates II (Cayman), L.P., Cayman Islands, gehört mittelbar kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG der Anteile der in Ziffern 1 bis 9 genannten Gesellschaften mehr als der vierte Teil der Aktien an der Gesellschaft sowie eine Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft.
11.

Der Centerbridge GP Investors II (Cayman), L.P., Cayman Islands, gehört mittelbar kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG der Anteile der in Ziffern 1 bis 10 genannten Gesellschaften mehr als der vierte Teil der Aktien an der Gesellschaft sowie eine Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft.
12.

Der CCP II Cayman GP Ltd., Cayman Islands, gehört mittelbar kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG der Anteile der in Ziffern 1 bis 11 genannten Gesellschaften mehr als der vierte Teil der Aktien an der Gesellschaft sowie eine Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft.
13.

Der Rapid Management L.P., Cayman Islands, gehört mittelbar kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG der Anteile der in Ziffern 1 bis 4 genannten Gesellschaften mehr als der vierte Teil der Aktien an der Gesellschaft sowie eine Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft.
14.

Der CCP III Acquisition Luxco S.à r.l., Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, gehört mittelbar kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG der Anteile der in Ziffern 1 bis 4 genannten Gesellschaften mehr als der vierte Teil der Aktien an der Gesellschaft sowie eine Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft.
15.

Der CCP III Holdings Luxco S.à r.l. Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, gehört mittelbar kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG der Anteile der in Ziffern 1 bis 4 und 14 genannten Gesellschaften mehr als der vierte Teil der Aktien an der Gesellschaft sowie eine Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft.
16.

Der CCP III Acquisition Holdings Cayman, L.P., Cayman Islands, gehört mittelbar kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG der Anteile der in Ziffern 1 bis 4, 14 und 15 genannten Gesellschaften mehr als der vierte Teil der Aktien an der Gesellschaft sowie eine Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft.
17.

Centerbridge Capital Partners III (Cayman), L.P., Cayman Islands, gehört mittelbar kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG der Anteile der in Ziffern 1 bis 4 und 14 bis 16 genannten Gesellschaften mehr als der vierte Teil der Aktien an der Gesellschaft sowie eine Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft.
18.

Centerbridge Capital Partners SBS III (Cayman), L.P., Cayman Islands, gehört mittelbar kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG der Anteile der in Ziffern 1 bis 4 und 14 bis 16 genannten Gesellschaften mehr als der vierte Teil der Aktien an der Gesellschaft sowie eine Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft.
19.

Der CCP III SBS Cayman GP Ltd., Cayman Islands, gehört mittelbar kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG der Anteile der in Ziffern 1 bis 4, 14 bis 16 und 18 genannten Gesellschaften mehr als der vierte Teil der Aktien an der Gesellschaft sowie eine Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft.
20.

Der Centerbridge Associates III, L.P., Delaware, USA, gehört mittelbar kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG der Anteile der in Ziffern 1 bis 4 und 14 bis 17 genannten Gesellschaften mehr als der vierte Teil der Aktien an der Gesellschaft sowie eine Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft.
21.

Der CCP GP Investors Holdings (Cayman), L.P., Cayman Islands, gehört mittelbar kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG der Anteile der in Ziffern 1 bis 4, 14 bis 17 und 20 genannten Gesellschaften mehr als der vierte Teil der Aktien an der Gesellschaft sowie eine Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft.
22.

Der CCP III Cayman GP Ltd., Cayman Islands, gehört mittelbar kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG der Anteile der in Ziffern 1 bis 4, 14 bis 17 und 20 genannten Gesellschaften mehr als der vierte Teil der Aktien an der Gesellschaft sowie eine Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft.
23.

Der CCP Holdings GP (Cayman), Ltd., Cayman Islands, gehört mittelbar kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG der Anteile der in Ziffern 1 bis 4, 14 bis 17, 20 und 21 genannten Gesellschaften mehr als der vierte Teil der Aktien an der Gesellschaft sowie eine Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft.

Hamburg, im Juni 2015

Senvion AG

Der Vorstand

(nunmehr: Die Geschäftsführung
Senvion GmbH)

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