7C Solarparken AG
Bayreuth
Entsprechenserklärung zur Corporate Governance
Vorstand und Aufsichtsrat der 7C Solarparken AG („7C“) geben nachfolgend die gemeinsame
Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG in Bezug auf die Empfehlungen der „Regierungskommission
Deutscher Corporate Governance Kodex“ ab. Die Erklärung ist auf der Internetseite
dauerhaft öffentlich zugänglich.
Vorstand und Aufsichtsrat der 7C begrüßen grundsätzlich die Intention der Regierungskommission
Deutscher Corporate Governance Kodex, transparente Leitlinien als wertvolle Richtschnur
und Handlungshilfe für die ordnungsgemäße Unternehmensführung vorzugeben. Abweichungen
zu den Empfehlungen des Kodexes werden wir in den künftigen Entsprechenserklärungen
jeweils offenlegen und erläutern.
Dies vorausgeschickt, erklären der Vorstand und der Aufsichtsrat der 7C, dass den
vom Bundesministerium der Justiz bekannt gemachten Verhaltensempfehlungen der Regierungskommission
Deutscher Corporate Governance Kodex in seiner Fassung vom 16. Dezember 2019 mit nachfolgender
Maßgabe seit der Veröffentlichung am 20. März 2020 („DCGK“) entsprochen wurde und auch in Zukunft entsprochen wird.
Bayreuth, im Februar 2022
Der Vorstand Der Aufsichtsrat
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