Endurance Capital Aktiengesellschaft – Bezugsangebot

ENDURANCE CAPITAL AG
MÜNCHEN
BEZUGSANGEBOT

Aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung der Endurance Capital AG, München (nachfolgend auch „Gesellschaft“) vom 19. August 2014 ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 18. August 2019 einmalig oder mehrfach um insgesamt bis zu EUR 2.000.000,00 durch Ausgabe von auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2014/1). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung festzulegen. Die Eintragung der Ermächtigung in das Handelsregister ist am 18. September 2014 erfolgt.

Unter teilweiser Ausnutzung der vorstehenden Ermächtigung hat der Vorstand am 17. Juli 2015 mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom 17. Juli 2015 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 7.872.000 um bis zu EUR 1.961.750 auf bis zu EUR 9.833.750 durch Ausgabe von bis zu 1.961.750 neuen, auf den Namen des Aktionärs lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie (nachfolgend auch „Neue Aktien“; jede einzelne eine „Neue Aktie“) zu einem Bezugspreis von EUR 7,00 je Neue Aktie gegen Bareinlage zu erhöhen.

Die Neuen Aktien werden den Aktionären der Gesellschaft im Verhältnis 4:1 zum Bezug angeboten. Die Neuen Aktien werden mit voller Gewinnanteilsberechtigung ab dem 1. Januar 2015 ausgegeben.

Jeder Aktionär ist damit im Rahmen seines gesetzlichen Bezugsrechtes berechtigt, für je vier (4) alte Stückaktien eine (1) Neue Aktie zum Bezugspreis von EUR 7,00 zu beziehen.

Jeder Aktionär hat darüber hinaus die Möglichkeit, über den auf seinen Bestand nach Maßgabe des Bezugsverhältnisses von 4:1 entfallendem Anteil hinaus, den Bezug von weiteren Neuen Aktien zum Bezugspreis von EUR 7,00 verbindlich zu beantragen („Überbezug“). Ein Überbezug ist nur bezüglich ganzer Aktien oder eines Vielfachen davon möglich. Im Rahmen des Überbezugs werden die nach Ausübung der Bezugsrechte verbleibenden zuteilungsfähigen Aktien (die „Zuteilungsfreien Aktien“) unter den Aktionären verteilt. Die Verteilung erfolgt für den Fall, dass die Überbezugswünsche die Zuteilungsfreien Aktien überschreiten nach dem Verhältnis der Überbezugswünsche, für jeden den Überbezug beantragenden Aktionär begrenzt auf die Gesamtanzahl der Zuteilungsfreien Aktien.

Die Aktionäre werden gebeten, zur Vermeidung des Ausschlusses von der Teilnahme an der Kapitalerhöhung ihr gesetzliches Bezugsrecht auf die Neuen Aktien sowie ein etwaiges Angebot auf einen Überbezug innerhalb der Zeichnungsfrist jeweils eingehend bei der Gesellschaft einschließlich vom Tag der Veröffentlichung dieses Bezugsangebotes im Bundesanzeiger bis zum
15. September 2015

durch Einreichung des vollständig und korrekt ausgefüllten und unterzeichneten Zeichnungsscheins im Original zu den üblichen Geschäftszeiten bei der Gesellschaft (Endurance Capital AG, Bavariaring 18, 80336 München) als Bezugsstelle auszuüben (Bezugsfrist). Zeichnungsscheine werden den Aktionären postalisch übersandt und können zudem per Fax (Fax-Nr. +49 (0) 89 599 18 62 28) oder via E-Mail unter kretschmer@endurance-capital.de angefordert werden.

Neue Aktien, für die innerhalb der Bezugsfrist weder ein Bezugsrecht ausgeübt wurde noch ein Überbezug gewünscht wurde, können von dem Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates an Aktionäre oder Dritte ausgegeben werden.

Gemäß § 4 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft ist der Anspruch auf Einzelverbriefung der Aktien ausgeschlossen. Gem. § 67 Abs. 2 AktG gilt im Verhältnis zur Gesellschaft als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Nach Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung im Handelsregister werden die Neuen Aktien in das Aktienregister der Gesellschaft eingetragen.

Der Ausgabebetrag ist (mit Ausnahme des Ausgabebetrages für einen beantragten Überbezug) innerhalb von zehn (10) Bankarbeitstagen (Bankenplatz München) nach Ablauf der Zeichnungsfrist in voller Höhe zur endgültigen freien Verfügung des Vorstandes auf das Sonderkonto der Gesellschaft

IBAN DE 54 2012 0100 1004 4693 19 bei der M.M. Warburg & CO, BIC WBWCDEHHXXX,

unter Angabe des Verwendungszwecks „Genehmigtes Kapital 2014/I“ zur Zahlung fällig.

Der Bezugspreis für einen beantragten Überbezug ist innerhalb von zehn (10) Bankarbeitstagen (München) nach Zuteilung und schriftlicher Aufforderung des Vorstandes zu entrichten, und zwar ebenfalls durch Überweisung unter Angabe des Verwendungszwecks „Genehmigtes Kapital 2014/I – Überbezug“ auf das vorbezeichnete Konto der Gesellschaft.

Sollte die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht bis zum 31. Dezember 2015 in das Handelsregister eingetragen sein, wird die Zeichnung unverbindlich.

München, den 20. Juli 2015

Endurance Capital AG

Der Vorstand

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