IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT – Erwerb eigener Aktien

IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft
Duisburg
ISIN: DE0006131204
Veröffentlichung gemäß § 30b Abs. 1 Nr. 2 WpHG
(Erwerb eigener Aktien)

Die ordentliche Hauptversammlung der IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft hat am 16. Juli 2015 dem Vorstand der Gesellschaft die Ermächtigung erteilt, bis zum 15. Juli 2018 mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien bis zu insgesamt 10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben und nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des am 8. Juni 2015 im Bundesanzeiger veröffentlichten Beschlussvorschlags zu Punkt 9 der Tagesordnung der Hauptversammlung zu verwenden. Die aufgrund des Beschlusses oder einer früher erteilten Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien können auch eingezogen werden. Die von der Hauptversammlung am 20. Juli 2010 zu Tagesordnungspunkt 5 beschlossene Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien nach § 71 Abs. (1) Nr. 8 AktG wurde mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

Duisburg, im Juli 2015

IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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