TAG Immobilien AG – Mitteilung über Beschlussfassungen und Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG

TAG Immobilien AG
Hamburg
ISIN DE0008303504 / WKN 830350
ISIN DE000A13SVU4 / WKN A13SVU
Mitteilung gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG über Beschlussfassungen und Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG

Die ordentliche Hauptversammlung der TAG Immobilien AG hat am 19. Juni 2015 den Vorstand ermächtigt, bis zum 18. Juni 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmalig auf den Inhaber lautende Wandelschuldverschreibungen und/oder Optionsschuldverschreibungen mit oder ohne Laufzeitbegrenzung im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 300.000.000,00 zu begeben und den Inhabern von Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte auf auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapital von insgesamt bis zu EUR 20.000.000,00 nach näherer Maßgabe der vom Vorstand festzulegenden Wandel- bzw. Optionsanleihebedingungen zu gewähren. Das Grundkapital der Gesellschaft wurde um bis zu EUR 20.000.000 durch Ausgabe von bis zu 20.000.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2015/I).

Die Bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien an die Inhaber von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, die gemäß der Ermächtigung vom 19. Juni 2015 bis zum 18. Juni 2020 von der Gesellschaft oder durch eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligungsgesellschaft der Gesellschaft begeben werden, soweit die Ausgabe gegen bar erfolgt ist. Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchzuführen, wie von Wandlungs- bzw. Optionsrechten Gebrauch gemacht wird. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.

Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Schuldverschreibungen in bestimmten Fällen nach Maßgabe der Bestimmungen des Ermächtigungsbeschlusses unter Tagesordnungspunkt 6 der Hauptversammlung vom 19. Juni 2015 auszuschließen. Danach ist ein Ausschluss des Bezugsrechts möglich, wenn der Ausgabepreis den nach anerkannten finanzmathematischen Methoden ermittelten theoretischen Marktwert der Schuldverschreibungen nicht wesentlich unterschreitet. Ferner ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre auf Schuldverschreibungen für Spitzenbeträge auszuschließen.

Die näheren Bestimmungen sind im Rahmen der Einladung zur Hauptversammlung am 13. Mai 2015 im Bundesanzeiger unter dem Tagesordnungspunkt 6 veröffentlicht worden.

Die am 19. Juni 2015 gefassten Beschlüsse sind am 13. Juli 2015 im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 106718 eingetragen worden.

Hamburg, im Juli 2015

TAG Immobilien AG

Der Vorstand

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