VBM Grundstücks- und Projektentwicklungsgesellschaft AG – Einberufung zur Hauptversammlung

VBM Grundstücks- und Projektentwicklungsgesellschaft AG
Berlin

Einberufung zur Hauptversammlung

Hiermit laden wir die Aktionäre zu der am Mittwoch, dem 26. August 2015, 11.00 Uhr, im Kempinski Hotel Bristol, Kurfürstendamm 27, 10719 Berlin, im Salon Cecilienhof stattfindenden Hauptversammlung ein.

Tagesordnung
1.

Vorlage des geprüften und festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2014, des Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats.
2.

Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand Entlastung für das Geschäftsjahr 2014 zu erteilen.
3.

Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für das Geschäftsjahr 2014 zu erteilen.
4.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 zu wählen.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Das Grundkapital der Gesellschaft von € 3.120.000,00 ist in 3.120.000 Stückaktien eingeteilt. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt somit 3.120.000.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 13 der Satzung die Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens am dritten Werktag vor der Versammlung bei der unten bekannt gegebenen Stelle bis zur Beendigung der Hauptversammlung hinterlegen. Der dritte Werktag vor der Versammlung ist Samstag, der 22. August 2015. Gemäß § 13 Abs. 1 S. 3 der Satzung ist der letzte Tag der Hinterlegungsfrist daher Freitag, der 21. August 2015. Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß, wenn die Aktien mit Zustimmung der Hinterlegungsstelle für sie bei Kreditinstituten bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden.

Werden Aktien bei einem Notar oder bei einer Wertpapiersammelstelle hinterlegt, so ist eine Bescheinigung hierüber spätestens am Tag nach dem Ablauf der Hinterlegungsfrist, also am Samstag, dem 22. August 2015, bei der Gesellschaft – c/o IVG Immobilien AG, Stromstraße 5, 10555 Berlin – einzureichen.

Die Hinterlegungsstelle ist die Deutsche Bank AG.

Von der Hinterlegungsstelle werden gegen Hinterlegung der Aktien oder über diese lautende Hinterlegungsscheine Eintrittskarten ausgestellt, die zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigen.

Bevollmächtigung

Das Stimmrecht kann auch durch einen Bevollmächtigten oder durch eine Vereinigung von Aktionären ausgeübt werden.

Fragen auf der Hauptversammlung

Aktionäre, die auf der Hauptversammlung Fragen stellen möchten, werden gebeten, der Verwaltung die Fragen vor der Hauptversammlung schriftlich mitzuteilen. Sie können dann eingehend bearbeitet und beantwortet werden.

Der Vorstand

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