GERLACH WOHNUNGSBAU AG – Ordentliche Hauptversammlung 2015

GERLACH WOHNUNGSBAU AKTIENGESELLSCHAFT

Hamburg



Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zur

ordentlichen Hauptversammlung am
28. August 2015, um 10.30 Uhr

nach Hamburg in das Verwaltungsgebäude unserer Gesellschaft: Wexstraße 16, 20355 Hamburg, eingeladen.

TAGESORDNUNG:

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für 2014 nebst Ausführungen des Vorstandes über den Verlauf des Geschäftsjahres 2014 und Bericht des Aufsichtsrates.

2.

Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern dieser Organe Entlastung zu erteilen.

3.

Wahl des Abschlussprüfers.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist jeder Aktionär berechtigt. Um in der Hauptversammlung das Stimmrecht ausüben zu können oder Anträge stellen zu können, müssen die Aktionäre spätestens bis zum Ablauf des 3. Tages vor dem Versammlungstag bei der Gesellschaftskasse, bei einem deutschen Notar, bei einer Wertpapiersammelbank oder bei der Sparkasse Hannover in Hannover ihre Aktien oder die über diese lautenden Hinterlegungsscheine einer deutschen Wertpapiersammelbank hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen. Fällt der letzte Tag der Hinterlegungsfrist auf einen Sonntag oder staatlich anerkannten Feiertag, so endet die Hinterlegungsfrist mit dem letzten, diesem Tag vorangehenden Werktag.

Im Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder einer Wertpapiersammelbank ist die Bescheinigung über die erfolgte Hinterlegung bis spätestens an dem Tag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft einzureichen.

 

Hamburg, im Juli 2015

Der Vorstand

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