Vodafone Vierte Verwaltungs AG – Bekanntmachungen gemäß § 20 Absatz 6 Aktiengesetz (AktG)

Vodafone Vierte Verwaltungs AG

Düsseldorf

Bekanntmachungen gemäß § 20 Absatz 6 Aktiengesetz (AktG)



Am 29. Juli 2015 hat die Vodafone Americas 4, Großbritannien, der Gesellschaft mitgeteilt, dass der Vodafone Americas 4 mittelbar

1.

ohne Hinzurechnung von Anteilen gemäß § 20 Abs. 2 AktG mehr als der vierte Teil der Anteile an der Vodafone Vierte Verwaltungs AG (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 und 3 AktG) sowie gleichzeitig

2.

eine Mehrheitsbeteiligung an der Vodafone Vierte Verwaltungs AG (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG)

gehören.

Am 29. Juli 2015 hat die Vodafone International 1 S.à r.l., Luxemburg, der Gesellschaft mitgeteilt, dass der Vodafone International 1 S.à r.l mittelbar

1.

ohne Hinzurechnung von Anteilen gemäß § 20 Abs. 2 AktG mehr als der vierte Teil der Anteile an der Vodafone Vierte Verwaltungs AG (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 und 3 AktG) sowie gleichzeitig

2.

eine Mehrheitsbeteiligung an der Vodafone Vierte Verwaltungs AG (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG)

gehören.

Am 29. Juli 2015 hat die Vodafone Finance UK Limited, Großbritannien, der Gesellschaft mitgeteilt, dass der Vodafone Finance UK Limited mittelbar

1.

ohne Hinzurechnung von Anteilen gemäß § 20 Abs. 2 AktG mehr als der vierte Teil der Anteile an der Vodafone Vierte Verwaltungs AG (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 und 3 AktG) sowie gleichzeitig

2.

eine Mehrheitsbeteiligung an der Vodafone Vierte Verwaltungs AG (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG)

gehören.

Am 29. Juli 2015 hat die Vodafone Jersey Yen Holdings (Unlimited), Jersey, der Gesellschaft mitgeteilt, dass der Vodafone Jersey Yen Holdings (Unlimited) am 24. Juli 2015 vorübergehend mittelbar

1.

ohne Hinzurechnung von Anteilen gemäß § 20 Abs. 2 AktG mehr als der vierte Teil der Anteile an der Vodafone Vierte Verwaltungs AG (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 und 3 AktG) sowie gleichzeitig

2.

eine Mehrheitsbeteiligung an der Vodafone Vierte Verwaltungs AG (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG)

gehörten. Diese Beteiligungen der Vodafone Jersey Yen Holdings (Unlimited) an der Vodafone Vierte Verwaltungs AG im Sinne des § 20 Abs. 1, Abs. 3 und Abs. 4 AktG bestehen ausweislich der Mitteilung der Vodafone Jersey Yen Holdings (Unlimited) vom 29. Juli 2015 nicht mehr (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 5 AktG).

 

Düsseldorf, den 30. Juli 2015

Der Vorstand

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