Vodafone Vierte Verwaltungs AG
Düsseldorf
Bekanntmachungen gemäß § 20 Absatz 6 Aktiengesetz (AktG)
Am 29. Juli 2015 hat die Vodafone Americas 4, Großbritannien, der Gesellschaft mitgeteilt, dass der Vodafone Americas 4 mittelbar
1. |
ohne Hinzurechnung von Anteilen gemäß § 20 Abs. 2 AktG mehr als der vierte Teil der Anteile an der Vodafone Vierte Verwaltungs AG (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 und 3 AktG) sowie gleichzeitig |
2. |
eine Mehrheitsbeteiligung an der Vodafone Vierte Verwaltungs AG (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) |
gehören.
Am 29. Juli 2015 hat die Vodafone International 1 S.à r.l., Luxemburg, der Gesellschaft mitgeteilt, dass der Vodafone International 1 S.à r.l mittelbar
1. |
ohne Hinzurechnung von Anteilen gemäß § 20 Abs. 2 AktG mehr als der vierte Teil der Anteile an der Vodafone Vierte Verwaltungs AG (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 und 3 AktG) sowie gleichzeitig |
2. |
eine Mehrheitsbeteiligung an der Vodafone Vierte Verwaltungs AG (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) |
gehören.
Am 29. Juli 2015 hat die Vodafone Finance UK Limited, Großbritannien, der Gesellschaft mitgeteilt, dass der Vodafone Finance UK Limited mittelbar
1. |
ohne Hinzurechnung von Anteilen gemäß § 20 Abs. 2 AktG mehr als der vierte Teil der Anteile an der Vodafone Vierte Verwaltungs AG (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 und 3 AktG) sowie gleichzeitig |
2. |
eine Mehrheitsbeteiligung an der Vodafone Vierte Verwaltungs AG (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) |
gehören.
Am 29. Juli 2015 hat die Vodafone Jersey Yen Holdings (Unlimited), Jersey, der Gesellschaft mitgeteilt, dass der Vodafone Jersey Yen Holdings (Unlimited) am 24. Juli 2015 vorübergehend mittelbar
1. |
ohne Hinzurechnung von Anteilen gemäß § 20 Abs. 2 AktG mehr als der vierte Teil der Anteile an der Vodafone Vierte Verwaltungs AG (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 und 3 AktG) sowie gleichzeitig |
2. |
eine Mehrheitsbeteiligung an der Vodafone Vierte Verwaltungs AG (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) |
gehörten. Diese Beteiligungen der Vodafone Jersey Yen Holdings (Unlimited) an der Vodafone Vierte Verwaltungs AG im Sinne des § 20 Abs. 1, Abs. 3 und Abs. 4 AktG bestehen ausweislich der Mitteilung der Vodafone Jersey Yen Holdings (Unlimited) vom 29. Juli 2015 nicht mehr (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 5 AktG).
Düsseldorf, den 30. Juli 2015
Der Vorstand