brandner unterallgäu AG
Babenhausen
Amtsgericht Memmingen, HRB 13449
Bekanntmachung einer Mehrheitsbeteiligung (§ 20 Abs. 6 AktG)
Hiermit zeigen wir im Hinblick auf § 20 Abs. 6 AktG an, dass Herr Karl Heinrich Brandner uns mitgeteilt hat, dass ihm 99,998% der Aktien an der Gesellschaft gehören.
Herr Karl Heinrich Brandner hält damit mehr als den vierten Teil der Aktien und eine Mehrheitsbeteiligung (§ 16 Abs. 1 AktG) an der Gesellschaft.
Babenhausen im Juli 2015
brandner unterallgäu AG
der Vorstand
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