brandner unterallgäu AG – Bekanntmachung einer Mehrheitsbeteiligung (§ 20 Abs. 6 AktG)

brandner unterallgäu AG

Babenhausen

Amtsgericht Memmingen, HRB 13449

Bekanntmachung einer Mehrheitsbeteiligung (§ 20 Abs. 6 AktG)



Hiermit zeigen wir im Hinblick auf § 20 Abs. 6 AktG an, dass Herr Karl Heinrich Brandner uns mitgeteilt hat, dass ihm 99,998% der Aktien an der Gesellschaft gehören.

Herr Karl Heinrich Brandner hält damit mehr als den vierten Teil der Aktien und eine Mehrheitsbeteiligung (§ 16 Abs. 1 AktG) an der Gesellschaft.

 

Babenhausen im Juli 2015

brandner unterallgäu AG

der Vorstand

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