Berichtigung der Veröffentlichung vom 06.08.2015
Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft
Kindelbrück
ISIN DE0006004500
Berichtigung der Ergänzung der Tagesordnung vom 6. August 2015 für die
ordentliche Hauptversammlung am 28. August 2015
Durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 20. Juli 2015 wurde die ordentliche Hauptversammlung der Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft am Freitag, den 28. August 2015, 11 Uhr, im Volkshaus, Weißenseer Straße 33, 99610 Sömmerda, einberufen.
Auf Verlangen der Aktionärin Deutsche Balaton Aktiengesellschaft wurde durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 6. August 2015 gemäß §§ 122 Abs. 2, 124 Abs. 1 AktG die Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung am 28. August 2015 um die Punkte 10 bis 15 ergänzt.
Die Veröffentlichung des Ergänzungsverlangens der Aktionärin Deutsche Balaton Aktiengesellschaft im Bundesanzeiger vom 6. August 2015 enthält redaktionelle Fehler, die wie folgt berichtigt und bekannt gegeben werden:
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Im Rahmen von Tagesordnungspunkt 10 (Beschlussfassungen über die Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen die Vorstandsmitglieder Michael Lehmann und Sven Lüttig, die Aufsichtsratsmitglieder Hans-Joachim Rust, Uwe Lichtenhahn und Klaus Ehrich und gegen den Aktionär Herrn Michael Lehmann, insbesondere aus § 93 Abs. 2 und 3, § 116, § 117, § 317, § 318 AktG, § 826, § 823 Abs. 1, Abs. 2 BGB i.V.m. § 266 StGB sowie Bestellung eines besonderen Vertreters zur Geltendmachung der Schadensersatzansprüche) ist unter Ziff. 1 Buchstabe m) in der Klammer „zuzüglich 1,8 Mio. Bareinlage aus der Barkapitalerhöhung“ zu ergänzen, so dass Ziff. 1 Buchstabe m) zutreffend wie folgt lautet:
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2. |
Im Rahmen von Tagesordnungspunkt 10 (Beschlussfassungen über die Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen die Vorstandsmitglieder Michael Lehmann und Sven Lüttig, die Aufsichtsratsmitglieder Hans-Joachim Rust, Uwe Lichtenhahn und Klaus Ehrich und gegen den Aktionär Herrn Michael Lehmann, insbesondere aus § 93 Abs. 2 und 3, § 116, § 117, § 317, § 318 AktG, § 826, § 823 Abs. 1, Abs. 2 BGB i.V.m. § 266 StGB sowie Bestellung eines besonderen Vertreters zur Geltendmachung der Schadensersatzansprüche) ist unter Ziff. 2 Buchstabe a) Satz 4 „Hyrisan“ durch „Hyrican“ zu ersetzen, so dass Ziff. 2 Buchstabe a) Satz 4 zutreffend wie folgt lautet: „Mit dieser unangemessen niedrigen Gegenleistung ist der Hyrican Geld entgangen und ihr somit ein Schaden entstanden.“ |
Kindelbrück/Thüringen, im August 2015
Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft
Der Vorstand