Manz AG: Veröffentlichung gemäß § 49 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG über die Ausgabe neuer Aktien

Manz AG

Reutlingen

– ISIN DE000A0JQ5U3 –

Veröffentlichung gemäß § 49 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG über die Ausgabe neuer Aktien

Das Grundkapital der Gesellschaft wurde durch die Ausgabe von 1.193 neuen, auf den
Inhaber lautenden Aktien (Stückaktien) aus dem bedingten Kapital II gemäß § 3 Absatz
5 der Satzung aufgrund der Ausübung von Bezugsrechten („Performance Shares“), die
auf der Grundlage der Ermächtigung gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 7. Juli
2015 ausgegeben wurden, von Euro 7.754.214,00 um Euro 1.193,00 auf Euro 7.755.407,00
gegen Bareinlagen erhöht. Die neuen Aktien stehen hinsichtlich ihrer Gewinnanteilsberechtigung
den bereits ausgegebenen Aktien der Gesellschaft gleich.

Das bedingte Kapital II gemäß § 3 Absatz 5 der Satzung der Manz AG wurde am 7. August
2015 in das Handelsregister beim Amtsgericht Stuttgart (HRB 353989) eingetragen. Die
Mitteilung gemäß § 30b Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG a.F. über den Beschluss der Hauptversammlung
vom 7. Juli 2015 wurde am 13. August 2015 im Bundesanzeiger bekannt gemacht.

 

Reutlingen, im August 2021

Manz AG

Der Vorstand

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