Landgericht Dortmund
Beschluss
18 O 6/15 [AktE]
In dem Spruchverfahren aus Anlass des Hauptversammlungsbeschlusses vom 22.8.2014 über die Verschmelzung der Gontermann Holding Industriebeteiligungen- und Handels AG & Co. KG auf die Gontermann AG, an dem beteiligt sind:
Ost-West Außenhandels- und Vermögensverwaltungs GmbH u.a. gegen Gontermann AG
hat die IV. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Dortmund durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht Pachur beschlossen:
Gem. § 6 Absatz 1 SpruchG wird Rechtsanwalt Prof. Dr. Lutz Aderhold, Westfalendamm 87, 44141 Dortmund, zum gemeinsamen Vertreter der außenstehenden Aktionäre bestellt.
Dortmund, 29.07.2015
Landgericht, IV. Kammer für Handelssachen
Pachur, Vorsitzender Richter am Landgericht
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