Envio AG – Bekanntmachung über die Herabsetzung des Grundkapitals im Wege der vereinfachten Kapitalherabsetzung gemäß §§ 229 ff. AktG

Envio AG

Hamburg

ISIN DE000A0N4P19 / WKN A0N 4P1

Bekanntmachung über die Herabsetzung des Grundkapitals
im Wege der vereinfachten Kapitalherabsetzung gemäß §§ 229 ff. AktG



Die ordentliche Hauptversammlung der Envio AG, Hamburg, (nachfolgend die „Gesellschaft“) vom 31. August 2012 hat u. a. beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 7.697.000,00 um EUR 7.635.424,00 auf EUR 61.576,00 nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung (§§ 229 ff. AktG) herabzusetzen, um Wertminderungen auszugleichen und sonstige Verluste zu decken. Die Kapitalherabsetzung wird in der Weise durchgeführt, dass die Aktien im Verhältnis 125 zu 1 zusammengelegt werden, d. h. es werden jeweils einhundertfünfundzwanzig auf den Inhaber lautende Stückaktien zu einer auf den Inhaber lautenden Stückaktie mit einem rechnerischen Nennbetrag von je EUR 1,00 zusammengelegt.

Mit der Eintragung des Hauptversammlungsbeschlusses über die Kapitalherabsetzung und die Neueinteilung des Aktienkapitals in das Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 117554 am 7. November 2012 sind die Kapitalherabsetzung und die entsprechende Satzungsänderung wirksam geworden.

Die Zusammenlegung der Aktien im Verhältnis von 125 zu 1 erfolgt mit Wirkung zum 24. August 2015, soweit Aktionäre jedoch einen nicht durch 125 teilbaren Bestand an Aktien haben, gilt für die sich darauf ergebenden Teilrechte (Aktienspitzen) das unten Gesagte.

Die Depotbanken werden die Depotbestände an Stückaktien der Gesellschaft nach dem Stand vom 21. August 2015, abends, umbuchen. An die Stelle von je 125 Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 1,00 (ISIN DE000A0N4P19) tritt eine (1) konvertierte Stückaktie mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 1,00 (ISIN DE000A161283).

Die konvertierten Stückaktien der Gesellschaft sind in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt ist. Der Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Demgemäß werden die Aktionäre der Gesellschaft an dem von der Clearstream Banking AG gehaltenen Sammelbestand an konvertierten Stückaktien entsprechend ihrem Anteil als Miteigentümer mit einer entsprechenden Depotgutschrift beteiligt.

Soweit ein Aktionär einen nicht durch 125 teilbaren Bestand an Stückaktien hält, werden ihm Teilrechte (Aktienspitzen; ISIN DE000A1613E8) eingebucht. Eine Arrondierung zu Vollrechten (so genannte Spitzenregulierung) setzt einen entsprechenden Kauf- oder Verkaufsauftrag voraus. Die Aktionäre der Gesellschaft werden zur Durchführung einer erforderlichen Spitzenregulierung gebeten, ihrer jeweiligen Depotbank möglichst umgehend,

spätestens jedoch bis zum 7. September 2015

wegen der Behandlung der Aktienspitzen, insbesondere des Verkaufs der Aktienspitzen oder des Zukaufs weiterer Aktienspitzen zwecks Arrondierung zu einer Aktie, einen entsprechenden Auftrag zu erteilen. Die Depotbanken werden sich entsprechend der Weisung ihrer Kunden um einen Ausgleich der Aktienspitzen bemühen.

Verbleibende Aktienspitzen, die von den Depotbanken nicht ausgeglichen werden können oder für die keine fristgerechte Weisung erteilt wurde, werden von der quirin bank AG, Berlin, mit anderen Aktienspitzen zusammengelegt und als Vollrechte für Rechnung der Depotbanken versucht zu verwerten. Die Verwertung der Aktienspitzen wird freihändig vorgenommen werden. Sollte eine Verwertung von Aktienspitzen nicht erfolgen können, werden verbleibende Aktienspitzen wertlos ausgebucht. Etwaige Gebührenerstattungen von Seiten der Gesellschaft sind nicht vorgesehen.

 

Hamburg, im August 2015

Envio AG

Der Vorstand

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