Lenz und Partner Aktiengesellschaft – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Lenz und Partner AG

Dortmund

Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der am 29. September 2015 um 11:00 Uhr in den Geschäftsräumen der vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste GmbH, Tilsiter Straße 1, 60487 Frankfurt stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung:

1.

Beschlussfassung über die Verabschiedung des Protokolls der ordentlichen HV vom 16.09.2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Niederschrift der ordentlichen Hauptversammlung vom 16. September 2014 zu genehmigen.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresüberschuss aus dem Geschäftsjahr 2014 in Höhe von Euro 266.484,41 zusammen mit dem Gewinnvortrag aus dem Vorjahr von Euro 216.067,45 auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,

a)

dem Vorstandsmitglied Thorsten Kitzig für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen;

b)

dem Vorstandsmitglied Jürgen Schrollinger für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.

Die Abstimmung erfolgt im Wege der Einzelentlastung.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, sämtlichen Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,

a)

dem Aufsichtsratsmitglied Horst Schweitzer für das Geschäftsjahr 2014 keine Vergütung zu zahlen und

b)

den Aufsichtsratsmitgliedern Christian Hank, Christian Mieth und Dr. Martin Verlage aufgrund ihrer Zugehörigkeit zur vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste GmbH keine Vergütung für das Geschäftsjahr 2014

zu zahlen.

6.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 zu bestellen.

7.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 95 Satz 1, § 96 Abs. 1, § 101 Abs. 1 Aktiengesetz und § 7 Abs. 1 der Satzung der Lenz und Partner Aktiengesellschaft aus drei Mitgliedern der Aktionäre zusammen.

Soweit Aufsichtsratsmitglieder nicht gemäß § 7 Absatz 1 der Satzung der Lenz und Partner Aktiengesellschaft entsandt wurden, werden sie gemäß § 7 Absatz 2 von der Hauptversammlung für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die über ihre Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird gemäß § 7 Absatz 2 Satz 2 der Lenz und Partner Aktiengesellschaft nicht mitgerechnet. Die Bestellung oder Entsendung eines Nachfolgers erfolgt gemäß § 7 Absatz 2 Satz 3 der Lenz und Partner Aktiengesellschaft für den Rest der Amtszeit des vorzeitig ausgeschiedenen Mitgliedes.

Die Amtszeit des Aufsichtsratsmitglieds Christian Hank endete mit Ablauf der Aufsichtsratssitzung am 12. August 2015, somit ist eine Neuwahl erforderlich.

a. Wahl des Aufsichtsratsmitglieds

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

Herrn Udo Kersting, Chief Product Officer und Chief Sales Officer der vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste GmbH, wohnhaft in Kaarst bei Düsseldorf

zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen, wobei die Bestellung gemäß § 7 Ziffer 2 der Satzung der Lenz und Partner Aktiengesellschaft bis zur Beendigung der Hauptversammlung erfolgt, die über die Entlastung des Aufsichtsrates für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der neuerlichen Amtszeit erfolgt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die erneute Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird.

b. Wahl des Ersatzmitglieds

Gemäß § 7 Absatz 3 der Satzung der Lenz und Partner Aktiengesellschaft ist mit der Bestellung oder Entsendung eines Aufsichtsratsmitglieds gleichzeitig ein Ersatzmitglied zu bestellen.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

Herrn Torsten C. Reischmann, Executive Director Sales & Product Management – Processes & Solutions der vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste GmbH, wohnhaft in Sulzbach (Taunus),

zum Ersatzmitglied des Aufsichtsratsmitglieds Herrn Udo Kersting zu wählen,

wobei die jeweilige Bestellung als Ersatzmitglied für die gleiche Dauer erfolgt, wie die (erneute) Bestellung von Herrn Kersting als Mitglied des Aufsichtsrates der Lenz und Partner Aktiengesellschaft.

Voraussetzung für die Teilnahme und Stimmrechtsausübung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechtes ist gemäß § 13 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft jeder Aktionär berechtigt, der bei der Gesellschaft, bei einem deutschen Notar, bei einer Wertpapiersammelbank oder bei den sonst bei der Einberufung bezeichneten Stellen ihre Aktien bis zur Beendigung der Hauptversammlung hinterlegen. Die Hinterlegung ist auch in der Weise zulässig, dass die Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für dieses bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt werden. Im Falle der Hinterlegung der Aktien bei einem Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank ist die Hinterlegungsbescheinigung spätestens einen Tag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft einzureichen.

 

Dortmund, 17.08.2015

Der Vorstand

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