ROFA INDUSTRIAL AUTOMATION AG
Kolbermoor
Amtsgericht Traunstein, HRB 22205
Einladung zur ordentlichen 11. Hauptversammlung
am Donnerstag, den 27. Juli 2023, Beginn 13:00 Uhr,
in den Räumen der
ROFA INDUSTRIAL AUTOMATION AG,
Geigelsteinstr. 3-5 in 83059 Kolbermoor
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2022 der ROFA INDUSTRIAL AUTOMATION AG, des Lageberichts und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2022 in der vom Abschlussprüfer jeweils am 27.03. und 27.04.2023 mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk versehenen Form sowie des Berichts des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2022 und des Gewinnverwendungsvorschlags des Vorstands Diese Unterlagen gehen den Aktionären mit der Einladung per Einschreiben zu. Sie liegen zudem in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht aus. |
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2. |
Verwendung des Bilanzgewinns der ROFA INDUSTRIAL AUTOMATION AG Aufsichtsrat und Vorstand schlagen der Hauptversammlung vor, den Bilanzgewinn der ROFA INDUSTRIAL AUTOMATION AG aus dem Geschäftsjahr 2022 in Höhe von € 14.414.308,11 wie folgt zu verwenden:
Die Auszahlung der Dividende an die Aktionäre erfolgt mit Wertstellung am Freitag, den 04. August 2023. |
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen der Hauptversammlung vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022 die Entlastung zu erteilen. |
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen der Hauptversammlung vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 die Entlastung zu erteilen. |
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5. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Kleeberg & Partner GmbH, mit Sitz in München zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 zu wählen. |
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6. |
Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats Die Amtszeit der drei durch Wahl der Hauptversammlung vom 26. Juli 2018 bestellten Mitglieder des Aufsichtsrats, Dr. Susanne Weiss, Jürgen Rödig und Dr. Horst Schaffer, sowie des durch Wahl der außerordentlichen Hauptversammlung vom 04. Dezember 2020 bestellten, vierten Mitglied des Aufsichtsrats, Wolfgang Kozsar, endet jeweils mit Ablauf der einladungsgegenständlichen Hauptversammlung. Demgemäß ist der Aufsichtsrat der Gesellschaft neu zu wählen. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 95 Abs. 1 AktG i.V.m. § 9 Ziffer 1 der Satzung, § 96 Abs. 1, § 101 Abs. 1 AktG aus vier von den Aktionären zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Eine Wiederwahl der bisherigen Aufsichtsratsmitglieder ist zulässig. Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, folgende mit Beendigung der Hauptversammlung ausscheidenden Mitglieder des bisherigen Aufsichtsrats für eine Amtsperiode gemäß § 9 Ziffer 2 der Satzung wieder zu wählen:
Die neue Amtsperiode wird mit der Hauptversammlung enden, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das am 31. Dezember 2027 endende Geschäftsjahr beschließt. |
Auf die Regelungen gemäß § 15 der Satzung betreffend die Anmeldung und den Nachweis der Berechtigung wird verwiesen. Anmeldungen sind an folgende Adresse zu richten:
ROFA INDUSTRIAL AUTOMATION AG
zu Hd. Herrn Bernhard Ritschel
Geigelsteinstr. 3-5
D-83059 Kolbermoor
Fax: +49 8031 2960-90
ritschel@rofa-ag.de
Der Vorstand