YOC AG – Mitteilung gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG und zugleich Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG – Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechtsrechts

YOC AG

mit Sitz Berlin

(WKN 593273 – ISIN DE0005932735)

Mitteilung gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG und zugleich
Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG

– Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechtsrechts –

Die ordentliche Hauptversammlung der YOC AG hat am 25. August 2015 beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 24. August 2020 (einschließlich) einmalig oder mehrmals Options- oder Wandelschuldverschreibungen (bzw. eine Kombination dieser Instrumente) im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 10.000.000,00 mit einer festen Laufzeit von längstens zehn Jahren auszugeben und den Inhabern von Optionsschuldverschreibungen Optionsrechte bzw. den Inhabern von Wandelschuldverschreibungen Wandlungsrechte für neue Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu nominal EUR 1.000.000,00 nach näherer Maßgabe der Options- bzw. Wandelanleihebedingungen zu gewähren.

Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen in den in der Ermächtigung näher bezeichneten Fällen ganz oder teilweise auszuschließen.

Die beschlossene Ermächtigung gilt nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des im Rahmen der Einberufung der Hauptversammlung am 15. Juli 2015 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnungspunkt 7.a) der Hauptversammlung der YOC AG.

 

Berlin, im August 2015

YOC AG

Der Vorstand

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