KAP-Beteiligungs-Aktiengesellschaft – Dividendenbekanntmachung

KAP-BETEILIGUNGS-AKTIENGESELLSCHAFT

Fulda

ISIN: DE 0006208408 // WKN: 620840

DIVIDENDENBEKANNTMACHUNG

BESCHLUSS DER ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG DER KAP BETEILIGUNGS-AG VOM 28. AUGUST 2015

Die am 28. August 2015 in Frankfurt am Main stattgefundene 29. ordentliche Hauptversammlung der KAP Beteiligungs-AG hat beschlossen, den per 31. Dezember 2014 ausgewiesenen Bilanzgewinn

in Höhe von 66.734.093,78 Euro
wie folgt zu verwenden:
a) eine Dividende in Höhe von 10,00 Euro je Stückaktie,
insgesamt also 66.244.460,00 Euro
auszuschütten und
b) den verbleibenden Restbetrag in Höhe von 489.633,78 Euro
auf neue Rechnung vorzutragen.

Die Dividende wird ab 31. August 2015 nach Abzug von 25% Kapitalertragsteuer zuzüglich des auf die Kapitalertragsteuer entfallenden Solidaritätszuschlags von 5,5% (insgesamt 26,375%) und ggf. Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer ausgezahlt. Zahlstelle ist die Commerzbank AG, Frankfurt am Main.

Grundsätzlich ist die deutsche Einkommensteuer für private Dividendenerträge des inländischen Aktionärs mit dem Steuerabzug abgegolten. Unabhängig davon kann die Dividende auf Antrag zusammen mit den übrigen Kapitalerträgen in die Einkommensteuerveranlagung einbezogen werden, um im Einzelfall eine Versteuerung mit einem niedrigeren persönlichen Einkommensteuersatz zu erreichen.

Die Dividende wird ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag ausgezahlt, wenn ein inländischer Aktionär dem inländischen Kreditinstitut einen ausreichend hohen Freistellungsauftrag erteilt hat, oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung des Finanzamts vorlegt.

Ausländische Aktionäre können nach Maßgabe bestehender Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat bei rechtzeitiger Geltendmachung des Anspruchs eine Ermäßigung auf den vorgenommenen Steuerabzug erlangen. Entsprechende Anträge sind an das Bundeszentralamt für Steuern in 53221 Bonn zu richten. Die Anträge zur Erstattung des Ermäßigungsbetrages müssen bis zum 31. Dezember 2019 eingegangen sein. Ausländischen Aktionären wird daher empfohlen, sich wegen der steuerlichen Behandlung der Dividende beraten zu lassen.

 

Frankfurt am Main, 28. August 2015

KAP Beteiligungs-Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Dr. Stefan Geyler und Fried Möller

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