Maschinenfabrik Berthold Hermle Aktiengesellschaft – Erste Aufforderung zur Einreichung unrichtig gewordener Aktienurkunden

Maschinenfabrik Berthold Hermle AG

Gosheim

– ISIN DE0006052830/WKN 605283 –

Erste Aufforderung zur Einreichung unrichtig gewordener Aktienurkunden

Die Hauptversammlung unserer Gesellschaft hat am 8. Juli 1998 u.a. die Umstellung des Grundkapitals der Gesellschaft von Nennbetrags- auf Stückaktien und die entsprechend erforderliche Änderung der Satzung beschlossen. Die Satzungsänderung wurde am 29. September 1998 in das Handelsregister eingetragen und ist damit wirksam geworden.

Die Hauptversammlung unserer Gesellschaft hat am 7. Juli 1999 u.a. die Umstellung des Grundkapitals von DM auf EURO und die entsprechend erforderliche Änderung der Satzung beschlossen. Die Satzungsänderung wurde am 22. September 1999 in das Handelsregister eingetragen und ist damit wirksam geworden.

Durch die Umstellung von Nennbetrags- auf Stückaktien und die Umstellung des Grundkapitals von DM auf EURO ist der Inhalt der Aktienurkunden unserer Gesellschaft infolge Veränderungen der rechtlichen Verhältnisse nach Ausgabe der Aktienurkunden unrichtig geworden.

Der Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung ihrer Anteile ist durch die Satzung ausgeschlossen. Das Grundkapital der Vorzugsaktien der Maschinenfabrik Berthold Hermle AG wurde in vollem Umfang durch eine Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt wurde. Die Vorzugsaktionäre unserer Gesellschaft werden an dem von der Clearstream Banking AG gehaltenen Sammelbestand an Vorzugsaktien der Maschinenfabrik Berthold Hermle AG entsprechend ihrem Anteil als Miteigentümer mit einer entsprechenden Depotgutschrift beteiligt. Es werden darüber hinaus keine neuen Vorzugsaktienurkunden ausgegeben.

Wir fordern daher die Vorzugsaktionäre unserer Gesellschaft auf, in der Zeit

vom 3. September 2015 bis 4. Dezember 2015 einschließlich

ihre auf DM-Nennbeträge lautenden Vorzugsaktienurkunden unserer Gesellschaft, jeweils mit Gewinnanteilscheinbogen, enthaltend den Erneuerungsschein, bei der

Landesbank Baden-Württemberg,

Stuttgart, Karlsruhe, Mannheim und Mainz, einzureichen.

Von Vorzugsaktionären, deren Aktien bei einem Kreditinstitut in einem Girosammeldepot verwahrt werden, ist nichts zu veranlassen. Vorzugsaktionäre, die ihre Aktienurkunden in einem Streifbanddepot verwahren lassen, werden aufgefordert, diese durch ihre Depotbank innerhalb der oben genannten Frist in die Girosammelverwahrung überführen zu lassen. Vorzugsaktionäre, die ihre Aktienurkunden selbst verwahren, werden aufgefordert, diese innerhalb der oben genannten Frist bei der Landesbank Baden-Württemberg, Stuttgart, Karlsruhe, Mannheim und Mainz, als Zentralabwicklungsstelle des Aktienumtausches, über ihre konto-/
depotführende Bank oder über ein Kreditinstitut freier Wahl, zur Weiterleitung an die Landesbank Baden-Württemberg, Stuttgart, Karlsruhe, Mannheim und Mainz, einzureichen.

Anstelle der eingereichten Vorzugsaktienurkunden erhalten die Vorzugsaktionäre, entsprechend ihrer bisherigen Beteiligung am Grundkapital unserer Gesellschaft, Miteigentum am Sammelbestand der bei der Clearstream Banking AG hinterlegten Vorzugsglobalurkunde der Maschinenfabrik Berthold Hermle AG. Die entsprechende Depotgutschrift hierüber wird den Vorzugsaktionären über das mit der Einreichung beauftragte Kreditinstitut verschafft.

Für die Umstellung der unrichtig gewordenen Vorzugsaktienurkunden auf eine Depotgutschrift über die entsprechende Anzahl von Vorzugsaktien ist ein Wertpapierdepot bei einem Kreditinstitut erforderlich. Die Erteilung der Depotgutschrift ist für die Vorzugsaktionäre unserer Gesellschaft kostenfrei. Kosten, die gegebenenfalls im Rahmen der Eröffnung und Führung des notwendigen Wertpapierdepots anfallen, sind vom einreichenden Vorzugsaktionär selbst zu tragen.

Die Vorzugsstückaktien der Maschinenfabrik Berthold Hermle AG sind ab dem 03. September 2015 an der Frankfurter Wertpapierbörse und der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse Stuttgart ausschließlich im Girosammelwege lieferbar. Die unrichtig gewordenen Vorzugsaktienurkunden unserer Gesellschaft werden ab diesem Zeitpunkt nicht mehr lieferbar sein.

Die unrichtig gewordenen, auf einen Nennbetrag in DM lautenden Vorzugsaktienurkunden unserer Gesellschaft, die trotz dreimaliger Veröffentlichung dieser Aufforderung zur Einreichung der Aktienurkunden nicht bis zum Ablauf des 04. Dezember 2015 zum Umtausch eingereicht wurden, werden einschließlich Erneuerungsschein gemäß § 73 AktG für kraftlos erklärt werden. Die erforderliche Genehmigung des Amtsgerichts Stuttgart ist mit Beschluss vom 13. Juli 2015 erteilt worden.

 

Gosheim, im September 2015

Maschinenfabrik Berthold Hermle AG

Der Vorstand

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