Omiris AG
München
Bekanntmachung nach § 30 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 31. August 2015 folgendes beschlossen:
― |
Genehmigtes Kapital in Höhe von € 351.808,00. Den Aktionären steht das gesetzliche Bezugsrecht zu. (Tagesordnungspunkt 6) |
― |
Rückkauf eigener Aktien und Kapitalherabsetzung. (Tagesordnungspunkt 8) |
― |
Erhöhung des Grundkapitals um bis zu € 1.407.234,00. Den Aktionären steht das gesetzliche Bezugsrecht zu. (Tagesordnungspunkt 9) |
Der vollständige Wortlaut der Beschlüsse ergibt sich aus der im Bundesanzeiger vom 5. August 2015 veröffentlichten Erweiterung der Tagesordnung.
Omiris AG
Vorstand
Comments are closed.