Omiris AG – Bekanntmachung nach § 30 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

Omiris AG

München

Bekanntmachung nach § 30 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 31. August 2015 folgendes beschlossen:

Genehmigtes Kapital in Höhe von € 351.808,00. Den Aktionären steht das gesetzliche Bezugsrecht zu. (Tagesordnungspunkt 6)

Rückkauf eigener Aktien und Kapitalherabsetzung. (Tagesordnungspunkt 8)

Erhöhung des Grundkapitals um bis zu € 1.407.234,00. Den Aktionären steht das gesetzliche Bezugsrecht zu. (Tagesordnungspunkt 9)

Der vollständige Wortlaut der Beschlüsse ergibt sich aus der im Bundesanzeiger vom 5. August 2015 veröffentlichten Erweiterung der Tagesordnung.

 

Omiris AG

Vorstand

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