STRABAG AG
Köln
– ISIN: DE000A0Z23N2 // WKN: A0Z23N –
Bekanntmachung gemäß §§ 246 Abs. 4, 249 Abs. 1 AktG
Gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG geben wir bekannt:
Eine Aktionärin der Gesellschaft hat gegen die auf der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 19. Juni 2015 gefassten Beschlüsse
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zu den Tagesordnungspunkten 7.I. a) bis j) (Ablehnung der Beschlussfassungen über die Geltendmachung verschiedener Ersatzansprüche der Gesellschaft gegen den Vorstand der Gesellschaft) |
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zu den Tagesordnungspunkten 7.I. a) bis j) (Ablehnung der Beschlussfassungen über die Geltendmachung verschiedener Ersatzansprüche der Gesellschaft gegen den Aufsichtsrat der Gesellschaft) |
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zu der Ablehnung des Antrags auf Abwahl des satzungsmäßigen Versammlungsleiters |
Nichtigkeits- und Anfechtungsklage sowie positive Beschlussfeststellungsklage erhoben.
Die Klage ist vor dem Landgericht Köln anhängig und wird unter dem Aktenzeichen 91 O 31/15 geführt. Das Gericht hat Termin zur mündlichen Verhandlung auf den 10. Dezember 2015, 10:00 Uhr bestimmt.
Köln, im September 2015
STRABAG AG
Der Vorstand