BT Broadcast Technologies AG – Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

BT Broadcast Technologies AG

Berlin

Amtsgericht Charlottenburg, HRB 143095

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am

Mittwoch, den 21. Oktober 2015,
um 11:00 Uhr

in den Büroräumen der Gesellschaft in der Pfuelstraße 5, 10997 Berlin

stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft ein.

Tagesordnung

1.

Anzeige eines unmittelbar drohenden Verlusts nach § 92 Abs. 1 AktG

Der Vorstand der Gesellschaft teilt gemäß § 92 Abs. 1 AktG mit, dass ein Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals eingetreten ist bzw. bis zum Termin der außerordentlichen Hauptversammlung eingetreten sein wird.

Der Vorstand wird in der außerordentlichen Hauptversammlung die Aktionäre über die derzeitige wirtschaftliche und finanzielle Lage der Gesellschaft informieren. Außerdem wird der Vorstand die Aktionäre über seine Pläne zur Sicherung der weiteren Finanzierung der Gesellschaft unterrichten.

2.

Wahl zum Aufsichtsrat

Das Aufsichtsratsmitglied Kay Gather ist mit Wirkung zum 25. Juni 2015 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Ein Ersatzmitglied ist nicht gewählt worden. Deshalb ist ein neues Mitglied in den Aufsichtsrat zu wählen.

Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 6 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern. Er setzt sich ausschließlich aus Vertretern der Aktionäre zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden (§ 96 Abs. 1, § 101 Abs. 1 AktG). Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Die Amtszeit des neuen Mitglieds des Aufsichtsrats soll an die Amtszeit des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds und der übrigen bestellten Aufsichtsratsmitglieder gekoppelt sein.

Der Aufsichtsrat schlägt daher vor,

Herrn Claudio Zehnder, geb. am 29. September 1954, Via Collina 10, 6816 Bissone (Schweiz),

zum Mitglied des Aufsichtsrates zu wählen. Die Amtszeit des neu zu wählenden Mitglieds des Aufsichtsrates soll entsprechend der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds des Aufsichtsrats und der bereits bestellten Mitglieder des Aufsichtsrats enden, somit zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2018/2019 beschließt.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsratsmitglieds Kay Gather

Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor,

dem ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglied Kay Gather Entlastung zu erteilen.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft in 250.000 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien eingeteilt. Die Gesamtzahl der Stückaktien entspricht der Gesamtzahl der Stimmrechte.

Teilnahmerecht

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind die Aktionäre berechtigt. Zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 7 Abs. 6 der Satzung der Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, auf deren Aktien die gesetzliche Mindesteinlage geleistet ist.

Stimmrechtsvertretung

Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Die Vollmacht muss gem. § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG in Textform erteilt werden, es sei denn, der Bevollmächtigte ist ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere in § 135 AktG genannte Person, die hiervon befreit ist. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Für eine eventuelle Übersendung der Bevollmächtigung, des Nachweises bzw. des Widerrufs an die Gesellschaft bieten wir folgende Adresse an:

BT Broadcast Technologies AG
Pfuelstr. 5
10997 Berlin

Anfragen, Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Anfragen, Anträge (einschl. Gegenanträge) und Wahlvorschläge von Aktionären zur außerordentlichen Hauptversammlung sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten:

BT Broadcast Technologies AG
Pfuelstr. 5
10997 Berlin

Anderweitig adressierte Gegenanträge werden nicht berücksichtigt. Zu veröffentlichende Gegenanträge werden unter http://broadcast-technologies.com zugänglich gemacht.

 

Berlin, im September 2015

BT Broadcast Technologies AG

Der Vorstand

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