E.S.R.Labs AG – Aufforderung zur Zuteilung von neuen Aktien aus der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln

E.S.R.Labs AG

München

Aufforderung zur Zuteilung von neuen Aktien aus der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln

Am 17.06.2015 hat die Hauptversammlung der E.S.R.Labs AG beschlossen, ihr Grundkapital von EUR 104.000,00 um EUR 416.000,00 auf EUR 520.000,00 aus Gesellschaftsmitteln zu erhöhen. Der Beschluss ist am 10.07.2015 in das Handelsregister eingetragen worden. Die Kapitalerhöhung erfolgt durch Ausgabe von 416.000 Namensaktien im Nennbetrag von jeweils EUR 1,00. Diese stehen den Aktionären gemessen an ihrem Bestand an alten Aktien im Verhältnis 4:1 zu. Die neuen Aktien sind ab 01.01.2015 (einschließlich) gewinnberechtigt.

Die Aktionäre der E.S.R.Labs AG werden aufgefordert, sich die neuen Aktien zuteilen zu lassen. Die E.S.R.Labs AG ist berechtigt, Aktien, deren Zuteilung nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Aufforderung verlangt worden ist, nach dreimaliger Androhung für Rechnung der Beteiligten zu verkaufen.

 

München, den 19.08.2015

Der Vorstand

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