PEARL GOLD AG – Bekanntmachung gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz

PEARL GOLD AG

Frankfurt am Main

ISIN: DE000A0AFGF3
WKN: A0AFGF

Gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz geben wir bekannt:

1.

Aktionäre haben gegen die bzw. den auf der Hauptversammlung vom 12. Juni 2015

zu den Punkten 2a, 2b und 2c der Tagesordnung gefassten Beschlüsse über die Wahl der Herren Roy Darius Maybud, Chris Simon Ainsworth and Alireza Mahdavi zu Mitgliedern des Aufsichtsrats,

den zu Punkt 3 der Tagesordnung gefassten Beschluss über die Ablehnung der Abberufung der Aufsichtsratsmitglieder Robert Francis Goninon, Konstantin von Klitzing und Pierre Roux aus dem Aufsichtsrat sowie

zu Punkt 5 der Tagesordnung gefassten Beschluss über die Ablehnung des Vertrauensentzugs gegenüber dem Vorstand Michael Reza Pacha

Anfechtungsklage erhoben.

2.

Zusätzlich haben die klagenden Aktionäre beantragt, im Wege der positiven Beschlussfeststellungsklage festzustellen, dass durch Beschlüsse der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 12. Juni 2015

unter Punkt 3 der Tagesordnung die Aufsichtsratsmitglieder Robert Francis Goninon, Konstantin von Klitzing und Pierre Roux als Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft abberufen worden sind,

unter Punkten 2 und 4 der Tagesordnung Frau Julia Gruaz, geb. Boutonnet, und die Herren Pierre Gussing, Reiner Bormann, Gregor Hubler, Robert Faissal und David Mazas zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft gewählt worden sind und

unter Punkt 5 der Tagesordnung, dem Vorstand der Gesellschaft, Herrn Michael Reza Pacha, das Vertrauen entzogen worden ist.

3.

Die Klagen sind vor dem Landgericht Frankfurt am Main, 5. Kammer für Handelssachen, unter dem Aktenzeichen 3-05 O 131/15 anhängig. Erster Termin zur mündlichen Verhandlung für die vorgenannte Rechtsstreitigkeit wurde durch Verfügung des Vorsitzenden der 5. Kammer für Handelssachen auf Dienstag, 17. November 2015, 11.15 Uhr, bestimmt.

 

Frankfurt am Main, im September 2015

Pearl Gold AG

Der Vorstand

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