EWB AG – Einladung zur Hauptversammlung

EWB AG

Bonn

Einladung zur Hauptversammlung

Wir laden hiermit recht herzlich unsere Aktionäre
zu der ordentlichen Hauptversammlung ein

 

am Mittwoch, den 21. Oktober 2015, 11:00 Uhr

 

in die Räume der
EWB AG
Adenauerallee 134
53113 Bonn

Tagesordnung

zur Hauptversammlung der EWB AG
am 21. Oktober 2015

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der EWB AG für das Geschäftsjahr 2014 nebst Lagebericht des Vorstandes und des Berichtes des Aufsichtsrates

Der Jahresabschluss und der Lagebericht der EWB AG liegen vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung an in unseren Geschäftsräumen und während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Bitte beachten Sie auch die Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger (www.bundesanzeiger.de).

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes Entlastung für das Geschäftsjahr 2014 zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates Entlastung für das Geschäftsjahr 2014 zu erteilen.

4.

Beschluss über die Liquidation der Gesellschaft

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Gesellschaft wegen negativer Fortführungsprognose geordnet zu liquidieren.

5.

Wahl des Liquidators

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vorstand als Liquidator zu wählen.

6.

Feststellung der Abwicklungseröffnungsbilanz zum 21. Oktober 2015

Die Abwicklungseröffnungsbilanz wird von der Hauptversammlung festgestellt und genehmigt.

7.

Wahl der neuen Aufsichtsratsmitglieder

Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG zusammen. Der Aufsichtsrat besteht nach Satzung § 9 (1) aus drei Mitgliedern. Gemäß § 9 (2) steht die Neuwahl des Aufsichtsrates der EWB im Jahr 2015 an. Der Aufsichtsrat schlägt folgende Kandidaten zur Wahl vor:

Herrn Joachim Tietjen, Geschäftsführer und bisheriger Aufsichtsratsvorsitzender der EWB AG, Farven

Herrn Benjamin Berndt, MBA, Geschäftsführer, Berlin

Herrn Dr. Dietmar Weiß, Redakteur, Meckenheim

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Die Vorgeschlagenen gehören keinen weiteren gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren Kontrollgremien an.

8.

Wahl des Abschlussprüfers für das Rumpfgeschäftsjahr 2015 und für das Liquidationsjahr

Der Aufsichtsrat schlägt vor, auf die Wahl eines Abschlussprüfers für die nicht prüfungspflichtige EWB AG zu verzichten und dafür Herrn Udo Wenn, Steuerberater, Siegburg zu beauftragen, das Geschäftsergebnis auf der nächsten Hauptversammlung vorzutragen.

9.

Sonstiges

 

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung der EWB AG und zur Ausübung des Stimmrechtes sind gemäß § 17 Ziff. 1 der Satzung diejenigen Aktionäre – persönlich oder durch Bevollmächtigte – berechtigt, die am Anmeldeschlusstag im Aktienbuch eingetragen sind und sich spätestens am 7. Tag vor der Hauptversammlung schriftlich bei folgender Adresse

EWB AG
Adenauerallee 134
53113 Bonn

angemeldet haben.

Aktionäre, die am Anmeldeschlusstag im Aktienbuch eingetragen sind, können sich in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten vertreten und durch ihn ihr Stimmrecht ausüben lassen. Gem. § 17 Ziff. 1 Satzung der EWB AG können sich Aktionäre wie folgt vertreten lassen:

1.

Natürliche Personen durch ihren Ehegatten, Verwandte in gerader Linie oder deren Ehegatten;

2.

juristische Personen oder sonstige Vereinigungen durch ihre gesetzlich zur Vertretung befugten Personen (in vertretungsbefugter Zahl);

3.

jeder Aktionär durch einen anderen Aktionär oder durch einen in seinem Betrieb tätigen Angestellten;

4.

jeder Aktionär durch einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter.

Im Falle einer gewünschten Vertretung sind die Bevollmächtigten bis zum Anmeldeschlusstag anzumelden.

Die EWB AG bietet ihren Aktionären in diesem Jahr auch wieder die Möglichkeit, sich durch Mitarbeiter der EWB AG als Bevollmächtigte in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. In diesem Fall können Vollmachten und Weisungen schriftlich übermittelt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind strikt an die ihnen mit der Bevollmächtigung übertragenen Weisungen gebunden. Weitere Einzelheiten dazu ergeben sich aus den Unterlagen, die den Aktionären übersandt werden.

Über die Gültigkeit erteilter Vollmachten, über Nachweise der Legitimation und Stimmberechtigung entscheidet der Vorsitzende der Hauptversammlung.

Das Legitimationsverfahren beginnt um 10:30 Uhr am Tag der Hauptversammlung.

 

Anträge von Aktionären

Gegenanträge gegen bestimmte Punkte der Tagesordnung sind – schriftlich – gemäß § 126 Abs. 1 AktG ausschließlich an die nachfolgende Anschrift zu richten:

EWB AG
Adenauerallee 134, 53113 Bonn
Tel: +49 (0)228 – 227 221 10
Fax +49 (0)228 – 227 221 19

Unter dieser Adresse bis spätestens Montag, den 7. Oktober 2015, 24.00 Uhr, eingegangene Gegenanträge zu den Punkten dieser Tagesordnung werden nach Maßgabe von § 126 AktG berücksichtigt und unverzüglich den Aktionären zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden gesondert zur Kenntnis gebracht. Anders adressierte oder nicht fristgerecht eingegangene Gegenanträge von Aktionären müssen nicht veröffentlicht werden.

Diese Einberufung ist fristgerecht an den elektronischen Bundesanzeiger im August 2015 übermittelt worden.

Mit freundlichen Grüßen

 

EWB AG

Der Vorstand

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